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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Siebert: Verbesserung für die Soldaten

Berlin (ots)

Zur Verabschiedung des
Dienstrechtsneuordnungsgesetzes, erklärt der Verteidigungspolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernd Siebert MdB:
Gestern haben wir im Deutschen Bundestag das 
Dienstrechtsneuordnungsgesetz verabschiedet. In den Bereichen des 
Gesetzes, von denen die Bundewehr betroffen ist, konnten deutliche 
Verbesserungen für die Soldaten erreicht werden.
Der Dienst bei den Spezialkräften der Bundeswehr ist mit 
besonderen Belastungen verbunden.  Um die Attraktivität dieser 
Laufbahn zu steigern, haben wir eine Prämienregelung beschlossen, die
rückwirkend zum 1. April 2008 in Kraft tritt. So erhält ein Bewerber 
nach bestandener Aufnahmeprüfung 3.000 EUR, nach erfolgreich 
abgeschlossener Ausbildung 10.000 EUR, und für jedes weitere 
Verpflichtungsjahr über 6 Jahre hinaus jeweils 5.000 EUR. Die 
Gesamtkosten für den Haushalt belaufen sich auf ca. 1 Million EUR.
Den Piloten der Bundeswehr wird eine auf 6 Jahre befristete Zulage
in Höhe von 600 EUR gezahlt werden. Hiervon betroffen sind rund 200  
"Kommandanten im Lufttransportdienst". Die Kosten belaufen sich auf 
1,4 Millionen EUR.
Aktuell muss sich die Bundeswehr mit der Abwanderung von Ärzten 
auseinandersetzen. Um hier auch finanziell gegenzusteuern, soll auf 6
Jahre befristet eine Zulage in Höhe von 600 EUR für "Fachärzte in 
bestimmten Verwendungen und Rettungsmediziner" gezahlt werden. Die 
Zulage betrifft ca. 1.600 Personen. Die Kosten belaufen sich auf 11,5
Millionen EUR. Im Soldatengesetz soll darüber hinaus ein Passus 
eingeführt werden, der den Wechsel von Soldaten in andere 
Beschäftigungsverhältnisse zukünftig von der Zustimmung des 
Dienstherrn BMVg abhängig macht.
Um zu helfen, die Zusatzbelastungen im Auslandseinsatz zu 
kompensieren, wird den Soldaten in dem entsprechenden Zeitraum ein 
sogenannter Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) gezahlt, der steuerfrei
ist. Dieser AVZ, der im Jahr 1995 letztmals festgelegt wurde (die 
damalige Höhe ergab sich aus umgerechneten DM-Beträgen), wird in 
allen 6 Stufen erhöht (die Kosten belaufen sich auf ca. 42,5 
Millionen EUR):
Stufe 1 von 		25,56 EUR (50 DM)	auf	 26,00 EUR
Stufe 2 von		40,90 EUR (80 DM)	auf	 43,00 EUR
Stufe 3 von		53,69 EUR (105 DM)	auf	 60,00 EUR
Stufe 4 von		66,47 EUR (130 DM)	auf	 77,00 EUR
Stufe 5 von		79,25 EUR (155 DM)	auf	 94,00 EUR
Stufe 6 von		92,03 EUR (180 DM)	auf	110,00 EUR
Außerdem hat sich für die Soldaten die Berechnung der 
Erfahrungsstufen verbessert. Entgegen der vorgesehenen Regelung wird 
jede Erfahrungsstufe ab Stufe 4 (Besoldungsgruppe A 8) statt um 18 
nur um 12 Monate verlängert und die Verlängerung der Erfahrungszeit 
für alle Soldaten in der nächsten und übernächsten Stufe ausgesetzt. 
Außerdem sollen entgegen der ursprünglich vorgesehenen Regelung die 
in der Bundeswehr erworbenen Erfahrungszeiten von Soldaten bei einem 
Wechsel in ein Beamtenverhältnis im vollen Umfang 1:1 mitgenommen 
werden können.
Mit der Summe dieser Maßnahmen haben wir einen großen Schritt 
getan, um die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr weiter zu 
verbessern.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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