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Bleser/Klöckner: Guter Tag für deutschen Weinbau

Berlin (ots)

Zur Verabschiedung des Vierten Gesetzes zur
Änderung des Weingesetzes durch den Deutschen Bundestag erklären der 
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB 
und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:
Das im Dezember 2007 in Brüssel verabschiedete Kompromisspaket zur
Reform der europäischen Weinmarktordnung kann nun endlich auch 
national umgesetzt werden. Der Bundestag hat der Änderung des 
Weingesetzes heute zugestimmt. Der Bundesrat wird noch im Dezember 
abschließend über den Gesetzentwurf beraten.
Die neuen EU-Regelungen für den Weinsektor sehen die Schaffung 
eines nationalen Finanzrahmens für die Mitgliedstaaten und die 
Durchführung von nationalen Stützungsmaßnahmen vor. Den deutschen 
Winzerinnen und Winzern stehen aus der Reform der Weinmarktordnung im
Wirtschaftsjahr 2008/09 insgesamt 23 Mio. Euro zur Verfügung. Mit dem
heute verabschiedeten Gesetz wird der rechtliche Rahmen für die 
Durchführung des Stützungsprogramms in Deutschland geschaffen.
Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören u.a. die Umstrukturierung 
von Rebflächen, die Förderungen von Investitionen, z.B. in der 
Kellerwirtschaft und die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten. Im 
Gesetz ist festgelegt, dass für die auf Bundesebene durchzuführenden 
Maßnahmen insgesamt 5 Mio. Euro vorgesehen sind: 1 Mio. Euro für die 
zentrale Absatzförderung und - einmalig für das laufende 
Wirtschaftsjahr - 4 Mio. Euro für die Beihilfe beim Rektifizierten 
Traubenmostkonzentrat (RTK). Die übrigen 18 Mio. Euro werden je nach 
Rebflächenanteil an die Bundesländer verteilt, die am nationalen 
Stützungsprogramm teilnehmen.
Nun kommt es auf eine zügige Fertigstellung der Programme durch 
die Bundesländer an, damit die bereit gestellten Gelder auch im Sinne
der Winzerinnen und Winzer eingesetzt werden können. Sollte in einem 
Bundesland durch eine hohe Zahl gestellter Anträge ein Mehrbedarf 
entstehen, können Mittel aus einem anderen Bundesland, das seine 
Mittel nicht ausgeschöpft hat, übertragen werden.
Nach der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen für das 
nationale Stützungsprogramm können nun Investitionen in 
Verbesserungen der Strukturen oder der Marktchancen des deutschen 
Weinbaus vorgenommen werden. Damit wird nach langen Verhandlungen das
Ziel der Reform der EU-Weinmarktordnung erreicht, die 
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weinwirtschaft insgesamt zu 
verbessern. Vor allem wird aber die deutsche Weinkultur auch für die 
Zukunft gesichert.
Dank der CDU/CSU ist heute ein guter Tag für den deutschen 
Weinbau!

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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