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Widmann-Mauz: Verbindliche Beratung wird zentrales Element eines Gendiagnostikgesetzes

Berlin (ots)

Anlässlich der Veröffentlichung der Eckpunkte für
ein Gendiagnostikgesetz erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin 
und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Die Union hat sich mit ihrem Koalitionspartner auf gemeinsame 
Eckpunkte für ein Gendiagnostikgesetz geeinigt. Zentrales Element 
dieses Gesetzes wird ein Stufenkonzept für Aufklärung und Beratung 
bei genetischen Untersuchungen sein. Bei prädiktiven (voraussagenden)
und vorgeburtlichen genetischen Tests soll die genetische Beratung 
nicht nur wie bei diagnostischen genetischen Untersuchungen als 
Angebot ausgestaltet sein, sondern als Ergänzung zur Aufklärung 
obligatorisch sein. Damit wird die Kernanforderung der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum wesentlichen Inhalt der neuen 
gesetzlichen Regelungen. Im Rahmen des anerkannten Rechts auf Wissen 
bzw. Nichtwissen wird auf ausdrücklichen Wunsch ein Beratungsverzicht
möglich sein. Tests die nicht auf die Beeinträchtigung der Gesundheit
des Föten oder Embryos vor oder nach der Geburt abzielen (z.B. 
Geschlechtsbestimmungstests), werden nicht mehr möglich sein.
Des Weiteren sollen Gentests in dem Gendiagnostikgesetz unter 
einen umfassenden Arztvorbehalt gestellt werden. Verankert wird die 
Freiwilligkeit der Teilnahme an genetischen Untersuchungen und dass 
niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert oder 
stigmatisiert werden darf. Es wird eine zentrale 
Gendiagnostik-Kommission eingerichtet, die verbindliche Standards für
die Aufklärung und Beartung sowie die Durchführung von Gentests 
erarbeiten soll. Genetische Untersuchungen auf Verlangen des 
Arbeitgebers sollen grundsätzlich verboten werden. Beim Arbeitsschutz
sollen solche Untersuchungen nur unter eng gefassten Voraussetzungen 
zugelassen werden. Versicherungsunternehmen dürfen weder die 
Durchführung eines Gentests noch Auskünfte über bereits durchgeführte
genetische Untersuchungen verlangen. Ausnahmen zur Vermeidung von 
Missbräuchen sollen in besonderen Fällen vorgesehen werden, z.B. für 
den Abschluss einer Lebensversicherung mit einer sehr hohen 
Versicherungssumme.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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