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Konstruktiver Neuanfang mit dem Betriebsrat: Nächste Wahl im März 2006 - Haufe Betriebsverfassung Office schützt vor Fallstricken

Freiburg (ots)

Mit seiner Zurückhaltung war der Arbeitgeber
schlecht beraten: Er hatte den Betriebsrat vor der betriebsbedingten
Kündigung eines Mitarbeiters nicht vollständig über wirklich alle
Kündigungsgründe informiert. So konnte der Arbeitnehmer dem Gericht
gegenüber plausibel darlegen, seine Firmenleitung habe dem
Betriebsrat nicht "die ganze Wahrheit gesagt" - und kam mit seiner
Kündigungsschutzklage beim Landesarbeitsgericht Mainz durch. Denn, so
das Gericht, der Arbeitgeber müsse den Betriebsrat "über alle
Tatsachen und subjektiven Vorstellungen" unterrichten, die zur
Kündigung geführt hätten (LAG Rhld.-Pflz., AZ 7 sa 167/05).
Ein Beispiel, das zeigt, wie selbst große Unternehmen eine
konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat immer noch
unterschätzen. Dabei kann diese Kooperation für alle Beteiligten
durchaus fruchtend sein, wie eine jüngst veröffentlichte Studie des
Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt: Unternehmen, die auf Basis
von Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat viel für die
Familienpflichten ihrer Mitarbeiter tun, haben bei ihrer Belegschaft
nicht nur einen Stein im Brett, sondern auch bei der
Personalrekrutierung wesentlich bessere Karten.
Wer als Chef auf derlei Betriebsvereinbarungen setzen will und
demnach ein gutes Verhältnis mit dem Betriebsrat erreichen möchte,
muss sich sputen, denn: Mit dem Stichtag 1. März 2006 muss der
Arbeitgeber die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen
gewährleisten. Zeit zum einen für einen Neuanfang im Teamwork mit den
Betriebsräten, aber zudem warten schon bei dem Wahlprozedere eine
Menge Fallstricke, die es zu beachten gilt. So muss der Arbeitgeber
den Betriebsrat etwa aktiv bei der Wahlorganisation unterstützen: das
fängt bei finanzieller Beihilfe an, geht über die Akzeptanz von
Wahlwerbung bis hin zu besonderem Kündigungsschutz bereits für
Wahlbewerber, die noch gar kein Betriebsrat sind.
Rechtssichere Lösungen für derlei Anforderungen findet der
Unternehmer in der Informations-Software "Haufe Betriebsverfassung
Office" des Rudolf Haufe Verlags, das umfassend hinsichtlich der
Fragen der betrieblichen Mitbestimmung berät: Eine sinnvolle
Verknüpfung von Praxis-Kommentar, Lexikon, Gesetzestexten und
Arbeitshilfen schafft schnell Klarheit und führt den Ratsuchenden zu
maßgeschneiderten Lösungen für jeden unternehmerischen Einzelfall.
Dabei sind die Texte zwar von ausgewiesenen Experten verfasst, aber
dennoch auch für juristische Laien absolut verständlich aufbereitet.
Der Praxisratgeber klärt genau auf, wie weit die
Beteiligungsrechte des Betriebsrats in sozialen, personellen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten reichen und bietet ein Lexikon zur
betrieblichen Mitbestimmung zum schnellen Nachschlagen an. Das
Programm enthält rechtssichere Mustertexte und Betriebsvereinbarungen
wie Anhörungsschreiben an den Betriebsrat, Informationen über
Teilzeitarbeitsplätze oder die Anordnung von Überstunden in
Eilfällen. Somit gehen Chefs kein Rechtsrisiko ein und können mit dem
Betriebsrat konstruktiv zum Wohle des Unternehmens zusammenarbeiten.
Weitere aktuelle Informationen zum Personalrecht und zur
   Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat unter http://www.haufe.de.
"Haufe Betriebsverfassung Office"
   CD-ROM, inkl. Zugang zur stets aktuellen Online-Version, 128 Euro.
Update nach Bedarf für 54 Euro.
   Rudolf Haufe Verlag, Freiburg.
   Bestell-Nr. 04155-0500
Weitere Informationen und Besprechungsexemplare für Journalisten
bei:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-940 oder -464, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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