Wer mit Haftbefehl gesucht wird, soll kein Bürgergeld bekommen - Vorstoß von CDU-Ministern in NRW
Düsseldorf (ots)
Wer in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird, kann trotzdem Bürgergeld oder andere staatliche Sozialleistungen beziehen. Während Polizei und Justiz nach den Personen fahnden, werden Leistungen weiterbezahlt, wenn die Kontonummer bekannt ist. Grund: Jobcenter und Strafverfolgungsbehörden tauschen ihre Daten bislang nicht automatisch aus. Allein in Nordrhein-Westfalen sind derzeit rund 27.800 Haftbefehle offen. Spitzenpolitiker in NRW fordern nun ein Ende dieser Praxis, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagausgabe) berichtet.
"Wer sich dem Rechtsstaat entzieht, kann nicht gleichzeitig erwarten, Sozialleistungen von ihm zu erhalten. Rechte und Pflichten gehören zusammen", sagt NRW-Innenminister Herbert Reul der Zeitung. Es sei "schwer vermittelbar", wenn Personen, die sich bewusst staatlichen Anordnungen widersetzten, weiterhin Bürgergeld erhielten. Reul: "Viele rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger empfinden das nachvollziehbar als falsch und ungerecht. Der Staat darf diejenigen, die sich an Regeln halten und Verantwortung übernehmen, nicht vor den Kopf stoßen."
Eine Statistik, aus der hervorgeht, wieviel Prozent der Gesuchten staatliche Leistungen erhalten, liegt in Deutschland nicht vor.
NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann schließt sich der Forderung von Reul an. "Ich teile die Ansicht, dass es dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger widerspricht, wenn Menschen Bürgergeld bekommen, gegen die ein Haftbefehl erlassen wurde", sagte der CDU-Politiker unserer Zeitung. Derzeit würden Menschen nur in dem Moment keine Leistungen mehr erhalten, wenn sie für das Jobcenter nicht auffindbar oder nicht erreichbar seien. Es gebe aber solche, die "ihren Mitwirkungspflichten" gegenüber dem Jobcenter nachkämen, obwohl gegen sie ein Haftbefehl vorliege. Laumann: "Die Jobcenter selber wissen oftmals nichts von dem Haftbefehl und können selbstverständlich keine Haftbefehle vollziehen. Und die Strafverfolgungsbehörden wissen nicht, wenn jemand beim Jobcenter vorstellig wird."
Zuständig für eine einheitliche Neuregelung wäre Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Laumann fordert: "Hier sollte nochmal genau hingeschaut werden, was beim Datenaustausch möglich ist und was nicht - und gegebenenfalls nachjustiert werden."
Menschen, die in NRW mit Haftbefehl gesucht werden, haben zum Teil schwere Gewalt- und Tötungsdelikte begangen. Ganz überwiegend sind aber nicht gezahlte Geldstrafen, Verkehrsdelikte, Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung die Ursache für die Fahndung. Die Polizei legt ihren Fokus auf die Suche nach Gewalttätern. Andere Personen gehen meist nur durch Zufallstreffer bei Routinekontrollen im Straßenverkehr oder am Bahnhof ins Netz.
Der Vorschlag, mit Haftbefehl gesuchten Personen staatliche Leistungen zu entziehen, wird in NRW auch von Jochen Ott, dem SPD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag und Spitzenkandidaten bei der Landtagswahl im April 2027, unterstützt. "Menschen, die per Haftbefehl gesucht werden, sind in der Regel gerade nicht einfach zu Hause anzutreffen", sagte der Politiker aus Köln dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Der Sozialstaat lebt von Akzeptanz. Deshalb ist für mich klar, dass Personen, die sich bewusst staatlichen Maßnahmen entziehen, gleichzeitig nicht staatliche Leistungen beziehen können." Ein erster Schritt wäre, so Ott, "endlich dafür zu sorgen, dass Jobcenter und Justiz ihre Daten schneller austauschen. Dafür muss die Digitalisierung der Verwaltungen auf allen Ebenen mit Hochdruck vorangetrieben werden."
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