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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

VKU-Landesgruppenversammlung NRW in Münster

Münster (ots)

Keine Versorgungssicherheit zu Discount-Preisen/Länder sollen 
   eigene Zuständigkeit bei der Regulierung erhalten/Kritik am
   NRW-Landeswassergesetz
"Es gibt keine Versorgungssicherheit zu Discount-Preisen. Deshalb
darf es nicht nur einseitige Anreize zur Senkung der Strom- und
Gaspreise geben, sondern es müssen auch Anreize für Investitionen in
die Versorgungssicherheit gemacht werden. Dieser Aspekt der
Preisbildung wird in der derzeit stark emotionalisierten Diskussion
vernachlässigt." Das sagte der Vorsitzende des VKU-NRW und
Vize-Präsident des VKU Dr. Norbert Ohlms, Geschäftsführer der
Stadtwerke Münster GmbH, heute auf der Landesgruppenversammlung des
VKU-NRW in Münster. Vor mehr als 230 Stadtwerkevertretern sowie
Gästen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung betonte Ohlms, dass den
Stadtwerken das notwendige Kapital zur Erhaltung und Modernisierung
ihrer Energieverteilungsnetze zur Verfügung stehen müsse.
Voraussetzung hierfür sei die Kostenorientiertheit der
Netznutzungsentgelte. Von diesem Prinzip dürfe die Bundesregierung
nicht abweichen, indem man ohne Berücksichtigung der
unterschiedlichen örtlichen Bedingungen einfach den bundesweit
preisgünstigsten Netzbetreiber als Maßstab zu Grunde lege. "Werden
die Netzentgelte durch die neue Gesetzgebung auf ein solches
realitätsfernes Niveau herabgeregelt", so Ohlms, "fehlen uns die
notwendigen Mittel, um die Netze zu pflegen, zu modernisieren und
auszubauen".
Eine unmittelbar eigene Zuständigkeit bei der Regulierung des
Netzzugangs fordert der VKU für die Bundesländer. Hier folge man auch
dem Wunsch des Bundesrates, der am 24. September seine Stellungnahme
zum neuen Energiewirtschaftsgesetz verabschieden wird. Die föderale
Zuständigkeitsverteilung habe sich insbesondere im allgemeinen
Kartellrecht bewährt. Die ausschließliche Betrauung der
Bundesregulierungsbehörde trage zudem der Forderung nach einer
schlanken und effizienten Regulierung nicht hinreichend Rechnung. Bei
den Ländern sei ausreichend fachliche Kompetenz für die Aufsicht über
den Netzzugang vorhanden. Eine Genehmigung der Energiepreise im
Voraus, wie es die Bundesratsmehrheit wahrscheinlich fordern wird,
hält der VKU bei 1.500 Netzbetreibern für schwer durchführbar und zu
bürokratisch.
Eine kaum zu vermeidende Kostensteigerung stände den Stadtwerken
durch die im Gesetz vorgeschriebene Unternehmensentflechtung ins
Haus. Weder EDV-technisch noch personell darf der Netzbetrieb künftig
mit anderen Unternehmensbereichen verbunden sein. Dies führe, so
Ohlms, zu erheblichem Mehraufwand in Millionenhöhe und werde viele in
den vergangenen Jahren erzielte Kosteneinsparungen wieder aufzehren.
Vollständig unsinnig und überflüssig sei daneben die zukünftige
Zulässigkeit von Inselnetzen zur Versorgung von Gebäude- oder
Grundstückskomplexen, so genannten Arealnetzen, innerhalb des
Stadtwerke-Versorgungsgebiets. Mit solchen Netzen werde die kommunale
Solidargemeinschaft durchbrochen, in der bisher alle Kunden den
Anspruch auf gleiche Preise und Leistungen hätten.
Scharf kritisierte Ohlms den Entwurf der NRW-Landesregierung für
die Novellierung des Landeswassergesetzes. Dieser Entwurf greife weit
in die gewachsenen Strukturen der Wasser- und Abwasserwirtschaft in
NRW ein und beschränke sich leider nicht auf die Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie. Eine Präferenz von Grundwasser gegenüber
Oberflächenwasser, wie beispielsweise Seen oder Talsperren, bei der
Wassergewinnung sei Unsinn und führe nur zu mehr Bürokratie und
Zusatzkosten. "Diese Diskriminierung lehnen wir ab", so Ohlms.

Pressekontakt:

Pressesprecher:
Wolfgang Prangenberg
Tel.: 0221/37 70-206
Handy: 0151 12500005

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