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Pflegereform: Was ändert sich 2024?

Pflegereform: Was ändert sich 2024?

KKH-Onlineseminar informiert über Vorteile für Pflegebedürftige und Angehörige

Hannover, 26. Januar 2024 – Leistungen ausbauen und die Versorgung verbessern – das ist das Ziel des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes, kurz PUEG, das im Juli 2023 in Kraft getreten ist. Zum Start in das Jahr 2024 gibt es im Rahmen dieser Pflegereform weitere Neuerungen, von denen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen profitieren können. Was sich verändert und worauf Betroffene achten müssen, ist Thema des kostenlosen Onlineseminars "Startschuss für mehr Zuschuss?! - Pflegereform 2024 (PUEG)“, das die KKH Kaufmännische Krankenkasse in Kooperation mit der famPLUS GmbH veranstaltet. Interessierte erhalten am Dienstag, 30. Januar, von 13 Uhr bis 14.30 Uhr einen Einblick in die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Um pflegebedürftige Menschen zu unterstützen, wurde zum Jahresbeginn unter anderem das Pflegegeld um fünf Prozent erhöht. „Damit wird vor allem die häusliche Betreuung gestärkt. Denn pflegebedürftige Personen können über die Verwendung des Pflegegelds frei entscheiden und geben dieses häufig an ihre pflegenden Angehörigen weiter – als Anerkennung für die Unterstützung im Alltag“, berichtet Thies Lippels, Leiter der Pflegekasse bei der KKH. Wer sich in einer akuten Situation um einen nahen Angehörigen kümmern muss und deshalb nicht arbeiten kann, hat zudem künftig jährlich Anspruch auf bis zu zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld je pflegebedürftiger Person. Bisher war diese Leistung nur einmalig nutzbar. Auch Menschen, die bei der häuslichen Pflege von professionellen Pflegekräften unterstützt werden, profitieren: Die Beträge für ambulante Pflegesachleistungen steigen um fünf Prozent.

Neu ist darüber hinaus eine weitere Entlastung für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen. „In diesem Bereich erhöhen sich die Zuschüsse, die die Pflegeversicherung zahlt. Dadurch verringert sich der Eigenanteil, den Betroffene leisten müssen, und die finanzielle Belastung für Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wird reduziert“, sagt Thies Lippels. Wie hoch die neuen Zuschüsse sind und welche weiteren Veränderungen in Kraft getreten sind, erklären Pflegeexpertinnen und -experten in dem Onlineseminar. Alle Interessierten können sich jederzeit im Internet unter kkh.de/online-pflegeseminare für das kostenfreie Angebot anmelden.

Mit rund 1,6 Millionen Versicherten, einem Haushaltsvolumen von 7,5 Milliarden Euro und rund 4.000 Mitarbeitenden zählt die KKH Kaufmännische Krankenkasse als eine der größten bundesweiten Krankenkassen zu den leistungsstarken Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/presse/portraet.

Beste Grüße
KKH-Pressestelle
Kaufmännische Krankenkasse
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
 
Telefon 0511 2802-1610
Telefax 0511 2802-1699
  
presse@kkh.de
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