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EuGH bestätigt strenge Vorgaben bei Schadstoffmessungen

Luxemburg (ots)

Der Europäische Gerichtshof hat am 26.06.2019 in der Rechtssache C-723/17 im Streit um Schadstoffmesswerte entschieden. Einige Bürger aus Brüssel und die Umweltorganisation ClientEarth hatten ursprünglich in Belgien geklagt: Es ging um die Erstellung eines ausreichenden Luftreinhalteplans für Brüssel und dabei im Besonderen um die Einrichtung der Messstellen.

Der EuGH urteilte nun, dass bei der Beurteilung der Luftqualität einer Stadt nicht etwa die Durchschnittswerte aller Messstellen ausschlaggebend sind, sondern die Werte an einzelnen Stationen. Wenn an einzelnen Messstationen Werte überschritten werden, gilt dies bereits als Verstoß gegen das EU-Recht zur Einhaltung der Luftqualität.

Aus dem Urteil: "Die Überschreitung eines Grenzwerts an nur einer Probenahmestelle reicht daher aus, um die Verpflichtung zur Erstellung eines Luftqualitätsplans gemäß Art. 23 Absatz 1 der Richtlinie 2008/50 auszulösen."

Dieses Urteil könnte durchaus Folgen auch für Deutschland haben. 2018 wurden in 57 Städten die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid zumindest an einzelnen Messstellen überschritten. Mit diesem Urteil dürften sich diejenigen bestätigt fühlen, die weitreichende Fahrverbote einführen wollen, auch wenn die Grenzwerte nur an einzelnen Messstationen überschritten werden.

Weiter urteilte der EuGH, dass Bürger das Recht haben, die Lage der Messstellen überprüfen zu lassen. Laut der Richtlinie 2008/50 besteht laut Gericht die "Verpflichtung, Probenahmestellen so einzurichten, dass sie Informationen über die Verschmutzung der am stärksten belasteten Orte liefern". Für die Überprüfung dieser Verpflichtung seien die nationalen Gerichte zuständig.

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Pressekontakt:

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RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

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