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Neues Deutschland: zur Urteil des Europäischen Gerichtshofs über Forderungen griechischer Opfer der Verbrechen der Wehrmacht an Deutschland

Berlin (ots)

Da haben wir aber Glück gehabt: Es hätte für uns
alle teuer werden können. Auch  62 Jahre nach  dem Ende des 
Nazi-Reichs sind die im Namen der Deutschen von Deutschen verübten 
Verbrechen auch materiell längst nicht gesühnt. Auf viele Milliarden 
Euro werden berechtigte Forderungen Überlebender und Hinterbliebener 
geschätzt, bei denen Deutschland und Deutsche oft nicht mal mit 
Worten versucht haben, Schuld abzutragen.
 Nun aber der Freispruch aus Luxemburg: Deutschland darf in keinem 
EU-Staat wegen all der Morde, die SS-Männer und Wehrmachtssoldaten 
auf Befehl begangen haben, auf Schadenersatz verklagt werden. So hat 
der Europäische Gerichtshof im Fall des Massakers von Kalavrita 
entschieden. Dass die griechische Kleinstadt am 13. Dezember 1943 als
»Vergeltung« für Aktionen von Partisanen niedergebrannt, dass alle 
männlichen Einwohner ab 13 Jahren  erschossen wurden,  spielte für 
die Entscheidung der Richter keine Rolle. »Operationen von 
Streitkräften« seien »typischer Ausdruck staatlicher Souveränität«, 
urteilten sie. Selbst wenn dabei Verbrechen gegen die Menschlichkeit 
begangen werden.
 Ein schlimmes Urteil. Es schafft keinen (Rechts-)Frieden. Im 
Gegenteil. Denn Morden von Staats wegen bleibt damit innerhalb  der 
EU faktisch straflos. Auch das 1999 auf dem Balkan, heute in Irak und
Afghanistan, und morgen wer weiß wo. Niemand sollte sich da wundern, 
wenn Politiker und Militärs aufs Völkerrecht pfeifen.

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Neues Deutschland
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Telefon: 030/29 78 17 21

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