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Neue OZ: Kommentar zu Betreuungsgeld

Osnabrück (ots)

Glaubenssätze und Gefühle

Wer drei oder auch 30 Jahre zu Hause bleibt, kann seine Kinder durchaus in allerbester Weise fördern. Er hat jedes denkbare Recht dazu, sich so zu entscheiden. Gerade in Familien höherer Schichten, sagen Studien, ist ein auf diese Weise erzogenes Kind auch kaum im Nachteil gegenüber Jungen und Mädchen, die in Tagesstätten betreut werden.

Neben sachlichen Argumenten prägen aber auch Glaubenssätze und Gefühle die Debatte. Mehr Respekt vor der persönlichen Entscheidung wäre hier hilfreich. Doch davon unabhängig kann und muss scharf darüber gestritten werden, ob der Staat die Erziehung zu Hause über das Maß hinaus fördern soll, wie er es durch steuerliche Vorteile für Familien mit Alleinverdienern oder durch die Beitragsfreiheit in der Krankenkasse ohnehin tut. Denn noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, wäre grundverkehrt. Die persönliche Freiheit hat zwar unberührt zu bleiben. Aber gesellschaftlich, und darauf kommt es an, kann es kein Interesse daran geben, dass Mütter dem Arbeitsmarkt verloren gehen, dass es weniger Beitragszahler in der Sozialversicherung gibt, und vor allem, dass Kinder aus der Unterschicht mit einem Handicap ins Leben starten.

Theoretisch wäre es deshalb geboten, Hartz-IV-Bezieher beim Betreuungsgeld auszunehmen. Nur macht dies noch klarer, worum es dessen Verfechtern eigentlich geht: nicht um Kinder oder Systeme, sondern einen geradezu staatsausplünderischen eigenen Vorteil, inzwischen potenziert durch milliardenschwere Vorteile für ältere Mütter - obwohl jungen Eltern doch viel größere Rentenlücken drohen.

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