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Unerlaubte Telefonwerbung: DDV ruft Verbraucherschutzminister zur Bewertung mit Augenmaß auf
Keine Verschärfung des Gesetzes notwendig

Wiesbaden (ots)

Im Vorfeld der Tagung der Verbraucherschutzminister am 16. und 17. September ermahnt der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) die Politik eindringlich, keine übereilten Schlüsse zu ziehen. Eine Verschärfung des im August 2009 eingeführten Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, den sogenannten cold calls, sei nicht notwendig: Die Evaluierungsphase sei viel zu früh eingeläutet worden, so dass ausreichende Schlüsse noch gar nicht gezogen werden könnten. Zum anderen könne eine Verschärfung des Gesetzes vorsätzlichen Telefonbetrügern nicht das Handwerk legen.

Für die Evaluierungsphase ist eine Periode von bis zu drei Jahren festgelegt worden. Das Bundesjustizministerium hat allerdings bereits jetzt, nur ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes mit einem Fragebogen an Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbände einen ersten Evaluierungsschritt eingeleitet. Dr. Simon Juraschek, Vorsitzender des Councils TeleMedien- und CallCenter-Services im DDV: "Eine Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt erscheint aus unserer Sicht nicht möglich, da ein Bewährungszeitraum von zwölf Monaten für das Gesetz deutlich zu kurz und unseres Erachtens vom Gesetzgeber so auch nicht vorgesehen war." Dies sollten die Verbraucherschutzminister der Länder im Auge haben, wenn sie das Thema Ende der Woche auf die Agenda nehmen. Der Verband fordert von ihnen eine Versachlichung der Diskussion. Voreilige Schlüsse aus einem "Blitzlicht als erstes Stimmungsbild" zu ziehen, sei nicht akzeptabel, zumal die Bewertung gerade in den Medien oft auf einer Vermischung der Fakten (cold calls / vorsätzlicher Telefonbetrug) basiere. Der Verband stellt zudem eine Sensibilisierung der Auftraggeber von Telefonmarketing fest; die verbotene "Kaltakquise", die im Fokus des Gesetzes steht, spiele kaum noch eine Rolle.

Der DDV weist einmal mehr darauf hin, dass gegen vorsätzlichen Telefonbetrug (etwa Gewinninformation mit Aufforderung des Rückrufs auf 0900-Nummer durch automatisierte Ansagen) keine Verschärfung des Gesetzes helfen kann. Telefonbetrug erfüllt einen Straftatbestand. Liegen Anhaltspunkte vor, ist dies ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Simon Juraschek: "Vorsätzlichen Betrügern kann eine Verschärfung des Gesetzes nicht das Handwerk legen. Es ist wichtig, dass die Verbraucherschutzminister sich dessen bewusst sind."

Der DDV ist der größte Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.

Pressekontakt:

Nanah Schulze,
PR und Wirtschaftskommunikation DDV,
Telefon: 0611/97793-16, 0151 / 23018105,
E-Mail: n.schulze@ddv.de,
www.ddv.de

Original-Content von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V., übermittelt durch news aktuell

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