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Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung: DDV zieht Bilanz

Wiesbaden (ots)

Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten. Zum "Jahrestag" zieht der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) eine gemischte Bilanz:

Zum einen lobt er ausdrücklich die sorgfältige Arbeit der Bundesnetzagentur. Zum anderen betrachtet er mit Sorge die mangelnde Differenzierung zwischen Anrufen ohne Einwilligung und vorsätzlichem Telefonbetrug. Durch diese Vermischung würde beim Verbraucher der Eindruck erweckt, das Gesetz könne nicht greifen.

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist Telefonwerbung nur bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung der Verbraucher zulässig, anderenfalls drohen seit 4. August 2009 Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.Für die ebenfalls verbotene Unterdrückung der Rufnummernanzeige wird ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig. Beides gilt als Ordnungswidrigkeit. Bisher wurden von der zuständigen Behörde - der Bundesnetzagentur - in elf Bußgeldverfahren insgesamt 694.000 Euro verhängt.

Der DDV ist davon überzeugt, dass das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung wirksam sein wird und setzt sich entschieden dafür ein, die Dreijahresfrist bis zur Evaluierung abzuwarten. Die Bundesnetzagentur hatte erst kürzlich auf den großen Aufwand hingewiesen, u. a., um echte Beschwerden als solche zu identifizieren. Dieter Weng: "Es war von Vornherein klar, dass die Beschwerden nicht einfach nachzuverfolgen sind. Es braucht eine langwierige Recherche, bis man ein Bußgeldverfahren einleiten kann. Unfair ist jedoch, der Bundesnetzagentur vorzuwerfen, wenn Sorgfalt vor Geschwindigkeit geht."

Vorsätzlicher Telefonbetrug hingegen (etwa Gewinninformation mit Aufforderung des Rückrufs auf 0900-Nummer, meist durch automatisierte Ansagen) erfüllt einen Straftatbestand. Liegen Anhaltspunkte für eine solche Straftat vor, gibt die Bundesnetzagentur den Fall an die Staatsanwaltschaft ab. Einem internen Bericht an den Beirat der Bundesnetzagentur zufolge, hat die Behörde zwischen Januar und April dieses Jahres 66.000 Beschwerden entgegen genommen, von denen 35.000 auf das Konto von vorsätzlichen Betrügern gingen.

Um Betrügern das Handwerk zu legen, hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kürzlich weitere Schritte angekündigt. Der DDV ist allerdings skeptisch. Dieter Weng: "Wer vorsätzlich betrügt, den hält auch eine Verschärfung des Gesetzes nicht davon ab. Da die Täter zudem oft vom Ausland aus agieren, läuft eine Strafverfolgung zumeist ins Leere. Das Einzige, was langfristig gegen Telefonbetrug wirkt, ist die Aufklärung des Verbrauchers. Wenn dieser die Maschen der Kriminellen kennt, lohnt sich Betrug nicht mehr."

Der DDV ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.

Pressekontakt:

Nanah Schulze, PR und Wirtschaftskommunikation DDV,
Telefon: 0611/97793-16, 0151 / 23018105,
E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de

Original-Content von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V., übermittelt durch news aktuell

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