Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
BAH-Pressemitteilung: Verbände fordern: Verbandsklagerecht effektiv, sachgerecht und angemessen gestalten
Verbände fordern: Verbandsklagerecht effektiv, sachgerecht und angemessen gestalten
14 Verbände der deutschen Wirtschaft legen gemeinsam ein Konzept zu einer juristisch tragfähigen Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zum Verbandsklagerecht in nationales Recht vor, das internationale Erfahrungen mit Sammelklagen berücksichtigt.
Im Auftrag von 14 Verbänden der deutschen Wirtschaft hat Professor Dr. Alexander Bruns, LL.M. (Duke University) von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ein Gutachten zur Umsetzung der Richtlinie erarbeitet und die Ergebnisse heute in Berlin vorgestellt. Dabei wies Bruns darauf hin, dass sein Vorschlag einen Interessenausgleich darstelle, der neben den berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher auch die Interessen der Unternehmen und das der Allgemeinheit an einer funktionsfähigen Justiz angemessen berücksichtige. „Es ging mir und den auftraggebenden Wirtschaftsverbänden nicht zuletzt auch darum, die Vorgaben der Richtlinie systematisch in das bestehende deutsche Zivilprozessrecht einzufügen“, beschreibt Bruns seinen Arbeitsauftrag. Daraus folgend gewährleiste sein Vorschlag die Beachtung folgender Eckpunkte:
- Kostenrechtliches Unterliegensprinzip („loser-pays-Prinzip“),
- Prozessuale Waffengleichheit,
- Verfahrensfairness,
- Verhinderung von Rechtsmissbrauch.
„Mein Vorschlag basiert auf einer Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben, berücksichtigt die internationalen Erfahrungen mit Sammelklagen und gewährleistet damit eine Rechtsetzung mit Augenmaß“, resümiert Bruns.
Das Verbandsklagerecht ist ein Mittel zur effektiven und für die Kläger kostengünstigen Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen Unternehmen. Die „Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedstaaten erstmals zur Einführung nationaler und grenzüberschreitender Verbandsklagen. Die Richtlinie, die bis Ende 2022 in nationales Recht umzusetzen ist, lässt den EU-Mitgliedstaaten einen weiten Spielraum bei der Umsetzung, weil sie tiefgreifende Einwirkungen auf nationales Zivilprozessrecht bewirkt.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft stellen die Vorschläge eine effektive, sachgerechte und angemessene Umsetzung der Richtlinie sicher. Die beteiligten Verbände fordern die Politik auf, diese in dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.
Das Gutachten wurde im Auftrag der folgenden Verbände erstellt:
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, e.V. (VÖB)
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK)
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV)
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Handelsverband Deutschland e.V. (HDE)
Markenverband e.V.
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (VdPB)
Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp)
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW)
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Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Die im BAH organisierten Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen Medizinprodukte für die Patientinnen und Patienten bereit. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.
Ihre Ansprechpartner:in: Christof Weingärtner Pressesprecher Tel.: 030 / 3087596-127 weingaertner@bah-bonn.de Leonie Heitmüller Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 030 / 3087596-123 heitmueller@bah-bonn.de Geschäftsstelle Berlin Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller Friedrichstraße 134 10117 Berlin Geschäftsstelle Bonn Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller Ubierstraße 71-73 53173 Bonn www.bah-bonn.de