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AMVSG: Keine Leitplanken für mehr Versorgungssicherheit

Berlin (ots)

Heute steht die Verabschiedung des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) auf der Agenda des Deutschen Bundestags. Hierzu erklärt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:

"Mit dem AMVSG wird der Preis- und Kostendruck, der ohnehin bereits auf Generika lastet, weiter verstärkt. Der Kostendruck ist jedoch eine bei Experten längst anerkannte Ursache für das Auftreten von Arzneimittelengpässen. Das AMVSG verfehlt hier klar das Ziel, Engpässen ursächlich zu begegnen und Leitplanken für Versorgungssicherheit einzuziehen."

Drei konkrete Beispiele:

   - Einführung von Rabattverträgen für Krebsmedikamente: 
Arzneimittel zur Krebsbekämpfung sollen jetzt ebenfalls dem 
Rabattvertragsregime unterworfen werden, obgleich hier viele Risiken 
für die Versorgung zusammen kommen. Bereits heute gibt es für einige 
lebensrettende onkologische Generika nur noch wenige Hersteller. Die 
realen Erstattungspreise sind bereits extrem niedrig. Demgegenüber 
ist aber die Herstellung von Krebsmedikamenten äußerst aufwendig, 
zudem sind sie zeitlich nur begrenzt lagerfähig. Die Konsequenz: 
Lieferengpässe bei einzelnen Herstellern werden hier schnell zu 
echten Versorgungsengpässen. Diese Neuregelung ist damit nicht 
versorgungssicher.
   - Verzicht auf die Mehrfachvergabe bei Generika-Rabattverträgen: 
Zwar soll das Gesetz Unternehmen, die an Rabattverträgen teilnehmen, 
etwas mehr Planungssicherheit geben, um die benötigten Medikamente 
vor dem Lieferbeginn herstellen und Lagerbestände aufzubauen zu 
können. Eine sinnvolle Regelung; insgesamt aber verfehlt das AMVSG 
klar das Ziel, Engpässen ursächlich etwas entgegenzusetzen, indem z. 
B. die Verantwortung für die Versorgung auf mehrere Schultern 
verteilt würde. Engpässe entstehen nicht nur am Anfang, sondern vor 
allem während der zweijährigen Laufzeit der Rabattverträge. Durch 
einen ergänzenden Halbsatz im Gesetz hätte verhindert werden können, 
dass selbst bei versorgungskritischen Arzneimitteln wie Antibiotika, 
Antiepileptika und HIV-Medikamenten die gesamte Verantwortung für die
Patientenversorgung einer Krankenkasse von einem einzelnen 
Unternehmen geschultert werden muss - mit allen damit verbundenen 
Risiken bei Lieferausfällen.
   - Verlängerung des Preismoratoriums bis 2022: Das Preismoratorium 
zementiert die Arzneimittelpreise auf dem Niveau des Sommers 2009. 
Schon die globale Preisentwicklung für Arzneimittelwirkstoffe richtet
sich jedoch nicht nach der deutschen Sozialgesetzgebung. Viele 
Wirkstoffe sind auf dem Weltmarkt zu dem Preisniveau von 2009 nicht 
zu beziehen. Folge: Unternehmen müssen ihr Produktportfolio weiter 
verschlanken. Medikamente, Darreichungsformen oder bestimmte 
Wirkstärken, deren Herstellung für Unternehmen nicht länger 
wirtschaftlich ist, müssen aussortiert werden - eine weiter steigende
Marktverengung ist die Folge.

"Unter dem Strich wird das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz seinem Namen nicht gerecht. Es verfehlt das Ziel, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu stärken", so Bretthauer abschließend.

Pressekontakt:

Bork Bretthauer, Geschäftsführer, Tel.: (030) 81 61 60 9-0
info@progenerika.de / www.progenerika.de /
http://twitter.com/progenerika

Original-Content von: Pro Generika e.V., übermittelt durch news aktuell

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