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Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs: SGS Institut Fresenius ist weiterhin anerkanntes Institut für die Auszeichnung von Premiummineralwasser in Bio-Qualität

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SGS Institut Fresenius darf weiter Mineralwässer in Bio-Qualität ausloben – BGH weist alle Nichtzulassungsbeschwerden zurück – Urteil des OLG Frankfurt a. M. weiterhin rechtskräftig

Taunusstein, 18.11.2022. Wie bereits vom Landgericht Frankfurt 2019 und vom Oberlandesgericht Frankfurt 2021 bestätigt, entspricht das Prüfprogramm des SGS Institut Fresenius grundsätzlich den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof im Jahre 2012 an die Produktbezeichnung „Biomineralwasser“ gestellt hat. Natürliche Mineralwässer, die den umfangreichen Anforderungskatalog des SGS Institut Fresenius erfüllen und die anspruchsvollen Audits bestehen, dürfen als „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ ausgezeichnet werden. Gegen diese Auszeichnung hatte das Unternehmen Neumarkter Lammsbräu 2018 Klage erhoben.

Das Frankfurter Oberlandesgericht hat jedoch in einem Punkt die bis dahin allgemein in der Branche geltende Rechtsauffassung, dass auch Mineralwasser mit Bio-Kennzeichnung zum Schutz der Verbraucher durch Einsatz von Kies- und Sandfiltern behandelt werden darf, für alle Prozessbeteiligten überraschend und fachlich nicht nachvollziehbar anders bewertet. Da die Interpretation in diesem Punkt fernab der tatsächlichen Verbrauchererwartung und Verbraucherbedürfnisse liegt, hatte das SGS Institut Fresenius ebenso wie die anderen beteiligten Prozessparteien eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Ziel war es, die Fehleinschätzung des Oberlandesgerichtes im Zuge eines Revisionsverfahrens aus der Welt zu schaffen.

Im Übrigen hatte selbst das klagende Unternehmen Neumarkter Lammsbräu in seinem Schriftsatz an das Oberlandesgericht ausdrücklich bestätigt, dass an dem Filterverfahren für das Mineralwasser Volvic nichts auszusetzen ist.

Der Bundesgerichtshof hat nun mit Beschluss vom 13.10 2022, der den Beteiligten am 18.11.2022 zugestellt worden ist, die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin (Neumarkter Lammsbräu) im Wesentlichen bereits als unzulässig verworfen und die Nichtzulassungsbeschwerden der Beteiligten im Übrigen zurückgewiesen, u. a. weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt von 2021 endgültig rechtskräftig.

Das SGS Institut Fresenius hat vorsorglich die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt bei der letzten Aktualisierung des strengen Anforderungskatalogs für Premiummineralwasser in Bio-Qualität bereits berücksichtigt. Somit muss das SGS Institut Fresenius trotz der jetzt ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes an seinem Auszeichnungs-Konzept nichts ändern. Das Siegel „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ der SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH steht damit als modernes Qualitätssiegel für Kunden zur Verfügung und bietet den Verbrauchern eine wertvolle und transparente Orientierung.

Das von der Klägerin Neumarkter Lammsbräu verwendete Siegel des Vereins „Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser e. V.“ in Neumarkt i. d. Oberpfalz entspricht dagegen aufgrund fehlender klarer Vorgaben für die Wasserbehandlung mittels Filterung noch nicht den Ansprüchen des Oberlandesgerichtes Frankfurt und ist somit bis zur Vornahme von Nachbesserungen des Anforderungskatalogs wettbewerbsrechtlich angreifbar.

„Auch wenn wir weiterhin von der Rechtsauffassung überzeugt sind, dass die einfache Filtration von Mineralwasser durch Sand und Kies sowohl den gesetzlichen Anforderungen an Mineralwasser allgemein als auch den viel weitergehenden Anforderungen an ein Mineralwasser mit Bio-Kennzeichnung entspricht, können wir mit dem nun rechtskräftigen Urteil gut leben“, erklärt Sebastian Rau, langjähriger und international anerkannter Mineralwasserexperte beim SGS Institut Fresenius.

Das SGS Institut Fresenius hat die Auszeichnung „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ für Mineralbrunnen entwickelt, die mit ihrem Produkt die gesetzlichen Vorgaben an natürliches Mineralwasser übertreffen möchten. Im Fokus der Zertifizierung steht der Anforderungskatalog, der nicht nur in Bezug auf Rückstände und Schadstoffe deutlich strengere Beurteilungskriterien als für herkömmliches Mineralwasser vorsieht und eine engmaschige, dauerhafte Kontrolle beinhaltet. Dies entspricht dem BGH-Urteil für Bio-Mineralwasser von 2012. Zudem muss eine ökologisch und sozial ausgerichtete Produktion vom Schutz der Quelle bis zum fertigen Produkt nachgewiesen werden. Gemeinsam mit höchsten Qualitätsansprüchen entsteht daraus eine klare Leitlinie für Produzenten. Verbrauchern bietet das Qualitätssiegel vom SGS Institut Fresenius eine wertvolle Orientierung. „Mit unserer jahrzehntelangen Fachkompetenz für natürliches Mineralwasser und durch die Prüfung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit im abfüllenden Unternehmen haben wir eine hochwertige Zertifizierung entwickelt, die nur von besonders engagierten Mineralbrunnen bestanden werden kann“, erklärt Sebastian Rau.

Der Anforderungskatalog an „Premiummineralwasser mit Bio-Qualität“ wurde zuletzt im Frühjahr 2022 grundlegend überarbeitet. Auf der Internetseite Premiummineralwasser mit Bioqualität – SGS INSTITUT FRESENIUS (sgs-qualitaetssiegel.de) ist das gesamte Konzept ausführlich und transparent dargestellt.

ÜBER DAS SGS INSTITUT FRESENIUS

Das SGS Institut Fresenius gehört zu den führenden Anbietern für nicht-medizinische Laboranalytik in Europa. Unsere Kompetenz zeigt sich in mehr als 180 Zertifizierungen, Akkreditierungen und Zulassungen sowie in 155 Jahren Erfahrung im Analytikbereich. Das SGS Institut Fresenius versteht sich mit seiner analytischen und beratenden Qualitätssicherungskompetenz als Problemlöser und Ratgeber in der Produktentwicklung, -herstellung und -verarbeitung. Infos zum Unternehmen unter: www.institut-fresenius.de.

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