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Kolpingwerk Deutschland gGmbH

Freistellung ist Schritt in die richtige Richtung
Kolpingwerk Deutschland begrüßt Besserstellung für pflegende Angehörige

Köln (ots)

Das Kolpingwerk Deutschland begrüßt den Beschluss der
Arbeits- und Sozialministerkonferenz für pflegende Angehörige einen 
Freistellungsanspruch beim Arbeitgeber gesetzlich zu verankern. Dies 
müsse, so der Verband in Köln, in der Folge dazu führen, den Anspruch
in den jeweiligen Tarifverträgen auszubauen.
"Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Anspruch 
schließt damit eine wesentliche Lücke, da viele berufstätige Frauen 
und Männer bisher die ambulante Pflege vermieden haben, weil sie 
damit neben dem Arbeitsplatz auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld 
(ALG 1) aufs Spiel setzten", erklärte Kolping-Bundesvorstandsmitglied
Ulrich Benedix.
Der Rechtsanspruch auf Freistellung ist für das Kolpingwerk ein 
wichtiger Schritt in Richtung der Gleichwertigkeit der verschiedenen 
Arbeitsformen. In seinem so genannten  EFG-Modell fordert der Verband
die gleichwertige Anerkennung der Säulen Erwerbsarbeit, 
Familienarbeit und ehrenamtliche Arbeit.
Benedix geht davon aus, dass es im kommenden Jahr zu einer 
umfassenden Reform der Pflegeversicherung kommen wird. Bei dieser 
Reform werde das Kolpingwerk ein besonderes Augenmerk auf die soziale
Ausgewogenheit und die Stärkung der ambulanten Pflege legen.

Pressekontakt:

Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und
innerverbandliche Kommunikation
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel.: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de

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