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ver.di - Medieninformation: Eisenbahn-Tarifvertrag (ETV): ver.di kündigt weitere Warnstreiks am 4. Mai in mehreren Bundesländern an

Eisenbahn-Tarifvertrag (ETV): ver.di kündigt weitere Warnstreiks am 4. Mai in mehreren Bundesländern an

Nach der zweiten ergebnislosen Verhandlungsrunde am 28. April 2023 mit dem Arbeitgeberverband Deutsche Eisenbahnen e.V. (AGVDE) für rund 5.000 Beschäftigte, die unter den Eisenbahn-Tarifvertrag (ETV) fallen, ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Beschäftigten mehrerer Verkehrsunternehmen bundesweit zum Warnstreik am 4. Mai 2023 auf.

Geplant sind Aktionen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Es ist regional mit Beeinträchtigungen im Öffentlichen Nahverkehr zu rechnen.

Am ersten Warnstreik in dieser Tarifrunde am 26. April hatten sich bundesweit über 2.000 Beschäftigte beteiligt. Dennoch blieb die 2. Verhandlungsrunde am 28. April ohne Ergebnis. „Uns wurde lediglich ein leicht verändertes Angebot vorgelegt. Doch mit kosmetischen Änderungen lässt sich die Preiskrise nicht angehen“, betont ver.di-Verhandlungsführer Volker Nüsse. Ein Einigungsvorschlag der Gewerkschaft blieb von Arbeitgeberseite unbeantwortet. „Unser Ziel bleibt eine faire Erhöhung der Löhne, die den Beschäftigten und ihren Familien in der Krise eine echte Entlastung bringt. Dafür machen wir mit dem zweiten Warnstreik weiter Druck.“

ver.di fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 550 Euro monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Auszubildendenvergütung soll um 250 Euro steigen. Das Angebot der Arbeitgeberseite sieht hingegen eine Laufzeit von 26 Monaten und eine Tabellenerhöhung erst ab Mai 2024 um 8 Prozent bzw. mindestens 300 Euro vor. In 2023 bieten die Arbeitgeber die Zahlung einer steuerfreien Sonderzahlung in Höhe von 1.080 Euro und elf monatliche Einmalzahlungen von 160 Euro bis April 2024 an.

Unter den Eisenbahn-Tarifvertrag fallen bundesweit etwa 40 Betriebe, die mehrheitlich ÖPNV auf Straße und Schiene sowie Schienengüterverkehr betreiben: „Die Beschäftigten, die unter den Eisenbahn-Tarifvertrag fallen, verrichten die Arbeit der Zukunft, auf die es jetzt in der Energie- und Klimakrise besonders ankommt. In den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten drückt sich die Wichtigkeit ihrer Tätigkeit jedoch nicht aus“, so Nüsse.

Der Tarifvertrag ist seit dem 1. April 2023 gekündigt. Im Februar hatte die Gewerkschaft ihre Forderungen aufgestellt. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 5. Mai in Fulda statt.

Der ETV, „Tarifvertrag für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und von Kraftverkehrsbetrieben“, regelt die Arbeitsbedingungen und Entgelte von etwa 5.000 Beschäftigten in rund 40 Betrieben in ganz Deutschland. Tarifparteien sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Arbeitgeberverband Deutsche Eisenbahnen e.V. (AGVDE). Die dem Tarifvertrag angeschlossenen Unternehmen erbringen mehrheitlich Dienstleistungen im ÖPNV auf der Straße und der Schiene oder sind im Schienengüterverkehr tätig. Auch Hafenbetriebe und Werkstätten finden sich in dem Tarifbereich. Gehalten werden die meisten Unternehmen von Trägern der öffentlichen Hand.

Für Rückfragen: Volker Nüsse 0175/2253611

V.i.S.d.P.

Martina Sönnichsen
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
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