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Rheinische Post: Kampfjetpiloten rechnen auch nach Verfassungsänderung nicht mehr mit Abschussbefehl

Düsseldorf (ots)

Die Kampfjetpiloten der Bundeswehr erwarten,
dass sie auch nach einer Verfassungsänderung keinen Befehl zum 
Abschuss von Zivilflugzeugen bekommen werden. Der Vorsitzende des 
Piloten-Verbandes (Verband der Besatzungen strahlgetriebener 
Kampfflugzeuge - VBSK), Thomas Wassmann, verwies im Gespräch mit der 
Rheinischen Post darauf, dass Karlsruhe seine Entscheidung nicht nur 
mit der fehlenden Kompetenz des Bundes in Artikel 35 des 
Grundgesetzes begründet, sondern auch der Menschenwürde und dem Recht
auf Leben von entführten Zivilisten Vorrang vor der Schutzpflicht des
Staates eingeräumt habe. Dies sei auch mit einer Änderung des 
Artikels 35 "nicht wegzuräumen", sagte Wassmann. Damit seien die 
Piloten der Bundeswehr "aus der Schusslinie" und hätten die 
gewünschte Rechtssicherheit erhalten. Der Bayreuther Staatsrechtler 
Professor Oliver Lepsius unterstützte diese Sicht: "Selbst wenn die 
derzeit noch fehlende Bundeskompetenz bei einer Verfassungänderung 
geregelt wird, einen Abschuss von Passagierflugzeugen wird es nicht 
geben können", sagte er der Rheinischen Post (Donnerstag-Ausgabe).

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