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Rheinische Post: Der Job danach

Düsseldorf (ots)

Von Thomas Wels
Was darf ein ehemaliges Regierungsmitglied in seinem Leben danach 
beruflich machen? Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Vor dem
Hintergrund des vielfach beklagten Mangels an Fachkompetenz in 
deutschen Parlamenten ist Besonnenheit Trumpf.
Was geht, was nicht geht, entspringt derzeit dem Gewissen der 
Betroffenen. Deshalb kann der Ex-Wirtschaftsminister Müller zu dem 
Unternehmen wechseln, das einst mit einem Ministerentscheid aus dem 
eigenen Hause gut bedient wurde. Deshalb wird es den ehemaligen 
Wirtschaftsminister Clement nicht stören, im Aufsichtsrat bei RWE 
Power anzuheuern, obwohl er seinerzeit RWE betreffende Entscheidungen
zu verantworten hatte. Auch die freundschaftlichen Ratschläge des 
Ex-Kanzlers Schröder für Müller in Sachen RAG-Börsengang riechen 
streng. Allein deshalb, weil die Ehemaligen ihr Wissen, das sie im 
Auftrag und zum Nutzen des Volkes sammelten, nun der anderen Seite 
verfügbar machen. Ein Berufsverbot hilft dennoch nicht, wie ein Blick
auf die Aktiven zeigt: Keine Partei, die nicht einen Abgeordnete mit 
Sitz in einem Gremium hätte, der zu Interessenskollisionen führt. Was
geht, was nicht? Die Gesetzeskeule ist fehl am Platz, eine 
Ehrenkodex-Kommission wäre gut fürs Gewissen.

Rückfragen bitte an:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

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