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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Berichte über Zwangsrückführungen: Keine Sicherheit für Rohingya in Myanmar

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt eindringlich vor der drohenden Zwangsrückführung tausender Rohingya aus Malaysia nach Myanmar: „Für die Rohingya gibt es keinen sicheren Ort. Sie fliehen vor Verfolgung durch das Militär und die De-facto-Herrschaft der Arakan Army im Bundesstaat Rakhine in Myanmar. In Malaysia wüten Hetzkampagnen und Inhaftierungswellen gegen sie”, berichtet Mirjam Kobold, GfbV-Referentin für Asien. „Die Zurückdrängung in die weiterhin gefährliche Lage in Myanmar verletzt eindeutig das völkerrechtliche Refoulement-Verbot, das auch für Malaysia gilt.” Neben den mehr als eine Million Rohingya, die seit Jahrzehnten – in immer neuen Fluchtwellen – ohne Perspektive in den Lagern von Cox’s Bazar in Bangladesch festsitzen, registriert das UNHCR rund 126.000 geflüchtete Rohingya in Malaysia. Das Land hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet.

Malaysias Innenministerium hat begonnen, Rohingya für eine Rückführung zu erfassen, nachdem Malaysias Premierminister Anwar Ibrahim verkündet hatte, Myanmar habe der „Rücknahme” von rund 5.000 Menschen zugestimmt. Diese angebliche Zusage geht aber an der Lage in Myanmar vorbei. Die nördlichen, einst überwiegend von Rohingya bewohnten Gebiete im Rakhine-Staat stehen nicht mehr unter Kontrolle der Militärregierung, mit der Malaysia verhandelt haben will, sondern der Arakan Army. „Menschenrechtsorganisationen wie Fortify Rights dokumentieren dort anhaltende Übergriffe – Bewegungseinschränkungen und Hilfsblockaden durch die Junta, Zwangsarbeit und Zwangsrekrutierung durch die Arakan Army”, erklärt Kobold. „Die Pläne einer Zwangsrückführung in diese Lage muss die Bundesregierung deutlich verurteilen. Sie muss sich mit der EU gegenüber Malaysia dafür einsetzen, dass keine Abschiebungen erfolgen und die ausgesetzte Neuregistrierung durch das UNHCR wieder aufgenommen wird”, fordert Kobold. Aufgrund des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1982 werden die Rohingya nicht als Staatsbürger Myanmars anerkannt. Sie sind bis heute staatenlos und genießen in ihrer Heimat keinerlei politische Rechte.

Seit dem Frühjahr schwappt eine Welle von Hetze und Desinformation gegen die Rohingya durch Facebook, Instagram und TikTok. Besonders im Vorfeld der Regionalwahlen in Negeri Sembilan vor einigen Tagen kursierten verstärkt manipulierte Bilder und Falschbehauptungen. Eine Petition zur „Entfernung” der Rohingya sammelte fast eine halbe Million Unterschriften, bevor sie entfernt wurde. Statt gegenzusteuern, antwortete die Regierung mit Razzien, der Schließung von Rohingya-Schulen und zuletzt mit vorübergehender Inhaftierung von mehr als einhundert Geflüchteten, die vor dem UNHCR-Büro Schutz gesucht hatten.

Myanmars Regierung hat die Zusage nicht bestätigt; Regierungsvertreter wiesen Berichte über eine Rücknahme der Rohingya jedoch zurück und sprachen nur von „verifizierten Staatsangehörigen”, was die staatenlosen Rohingya ausschließt. Auch das UNHCR erklärte, die Bedingungen in Myanmar erlaubten derzeit keine sichere Rückkehr, und verwies auf das Verbot der Zurückweisung.

Die GfbV appelliert vor diesem Hintergrund erneut an die Bundesregierung, vor dem Hintergrund drastisch gekürzter humanitärer Mittel die Hilfe für die Menschen in Cox’s Bazar aufzustocken.

Sie erreichen Mirjam Kobold unter m.kobold@gfbv.de oder 030/51695825-4.

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