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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Verbrechen in der Ukraine vor dem ICC: Bundesregierung sollte Chefankläger unterstützen

Verbrechen in der Ukraine vor dem ICC:

  • Deutschland sollte die Untersuchung logistisch und finanziell unterstützen
  • Bisherige Ermittlungen zunächst zu Verbrechen vor der aktuellen Invasion
  • Ausweitung der Ermittlungen angesichts des laufenden russischen Angriffskrieges notwendig

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt die Entscheidung die Einleitung von Untersuchungen zu Verbrechen in der Ukraine durch den Internationalen Strafgerichtshof (ICC). ICC-Chefankläger Karim Khan hatte vor drei Tagen mitgeteilt, er sehe plausible Gründe für die Annahme, dass es in der Ukraine seit 2013 Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegeben habe. Angesichts des laufenden russischen Angriffskrieges müssten die Ermittlungen ausgeweitet werden. „Die deutsche Bundesregierung sollte Karim Khan in seinen Bemühungen unterstützen. Denn der ICC ist das richtige Forum, Putins Verbrechen in der Ukraine zu verfolgen“, findet Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „Deutschland sollte logistisch und auch finanziell dazu beitragen, dass Herr Khan seine Untersuchungen durchführen und eine Verurteilung Putins und seines Regimes erreichen kann.“

Die bisherigen Ermittlungen beziehen sich nach Angaben Khans zunächst auf mögliche Verbrechen vor der aktuellen Invasion Russlands. Das Gericht hatte bereits Vorfälle bei der Niederschlagung proeuropäischer Proteste in Kiew in den Jahren 2013 und 2014 untersucht, ebenso bei der russischen Besetzung der Krim und in der Ostukraine 2014. Die Untersuchung solle sich auf mögliche Verbrechen aller Parteien in dem Konflikt richten.

Die Ukraine ist kein Vertragsstaat des Weltstrafgerichts. Allerdings hat das Land in Erklärungen nach Angaben der Anklage die Zuständigkeit des Gerichts bei der möglichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf seinem Territorium seit November 2013 akzeptiert. Um den bürokratischen Prozess zu verkürzen, bat der Chefankläger die Mitgliedsländer des ICC darum, die Eröffnung von Ermittlungen offiziell anzufragen. Litauen hat das inzwischen getan.

Weder die Ukraine noch Russland sind Vertragsparteien des Römischen Statuts sind. Wegen der Vetos aus Russland und Chinas gab es im UN-Sicherheitsrecht keine Resolution, die die Situation in der Ukraine an den ICC zu verweisen. Darum müssen sich einzelne Staaten an den ICC wenden und die Ermittlungen finanzieren und unterstützen – unter anderem durch das Sammeln von Beweisen. Belege für Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen des humanitären Völkerrechts können über die E-Mail-Adresse otp.informationdesk@icc-cpi.int an den ICC übermittelt werden.

Sie erreichen Jasna Causevic unter j.causevic@gfbv.de oder 0551/49906-16.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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