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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Appell zum 25. Jahrestag der Beendigung des Bosnien-Krieges (14.12.): Inzko muss Gesetz gegen Genozid-Leugnung verabschieden

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Appell zum 25. Jahrestag der Beendigung des Bosnien-Krieges (14.12.):

  • Valentin Inzko muss Gesetz gegen Genozid-Leugnung verabschieden
  • Unerlässlicher Schritt für die Stabilität und Zukunft des Landes
  • Serbische Seite wird dem Gesetz nie zustimmen, Nutzung der Bonner Befugnisse daher unerlässlich

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) appelliert an den Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina Valentin Inzko, das geplante Gesetz gegen Genozid-Leugnung und die Verherrlichung von Kriegsverbrechern zügig zu verabschieden. Der Appell, der sich auch an die politischen Eliten und die internationale Gemeinschaft richtet, wird von Prof. Christian Schwarz-Schilling, der Heinrich-Böll-Stiftung sowie bosnischen Opferverbänden, Institutionen und Organisationen aus Bosnien und Herzegowina unterstützt. Die 53 Staaten des Friedensimplementierungsrates und das Leitungsgremium, die für die Friedenssicherung in Bosnien und Herzegowina verantwortlich sind, müssen das Gesetz nachdrücklich unterstützen.

"Es ist für das Andenken an die Opfer, für die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer unerträglich, dass in Bosnien und Herzegowina nach wie vor der Völkermord geleugnet wird, der in Srebrenica, Prijedor und anderen Orten stattgefunden hat. Das geschieht auch seitens höchster staatlicher Stellen. Dieser Skandal lastet schwer auf dem Land und seiner Bevölkerung. Darum ist dieses Gesetz ein unerlässlicher Schritt für die Stabilität des Landes und die Zukunft der kommenden Generationen", erklärt Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. "Die serbischen und kroatischen Parteien blockieren das Vorhaben aber bereits seit Jahren im bosnischen Parlament. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern." Es führe also kein Weg daran vorbei, dass Valentin Inzko seine Bonner Befugnisse nutzt und das entsprechende Gesetz verabschiedet. Damit er handeln kann, müsse die internationale Gemeinschaft ihm den Rücken stärken.

Das Daytoner Friedensabkommen, das am 14. Dezember 1995 unterzeichnet wurde, schlug den serbischen Kriegstreibern fast die Hälfte des bosnischen Territoriums zu. Diese "ethnisch gesäuberten" Gebiete nannten sich fortan Republika Srpska. "Hier werden verurteilte Kriegsverbrecher wie Radovan Karad?ic oder Ratko Mladic offen verehrt. Es überrascht also wenig, dass die serbische Seite einem Gesetz gegen Genozid-Leugnung niemals zustimmen wird", berichtet Causevic. "Unter den heutigen Bedingungen kann es aber keine Aufarbeitung der Vergangenheit und keine Versöhnung geben." Die Genozid-Leugnung sei zudem ein Hindernis auf dem Weg Bosniens zu einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union und der Nato.

Zu den Unterzeichnenden des Appells gehören die Heinrich-Böll-Stiftung, die Frauen von Srebrenica, die Mütter von Srebrenica, die Vergessenen Kinder des Krieges, Gedenkstätte und Friedhof für die Opfer des Genozids von Srebrenica in Poto?ari, die Stiftung "Gerechtigkeit für Bosnien und Herzegowina (BiH)", der Rat des Kongresses der bosniakischen Intellektuellen, der Kroatische Nationalrat Bosnien und Herzegowinas und der Gründer des Serbischen Bürgerrates Prof. Dr. Mirko Pejanovic.

Der Appell im Volltext hängt dieser Mitteilung an.

Ende November hat die GfbV ein Memorandum über die Entstehung des Abkommens von Dayton, seine Defizite und Konsequenzen veröffentlicht, das Sie hier herunterladen können.

Sie erreichen Jasna Causevic unter j.causevic@gfbv.de oder 0551/49906-16.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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E-Mail:  info@gfbv.de
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