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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Sudan streicht Apostasie-Paragraphen: Menschenrechtsorganisation begrüßt neue Gesetzesinitiative

Sudan streicht Apostasie-Paragraphen:

  • GfbV begrüßt neue Rechtslage
  • Aufgabe der muslimischen Religion nicht mehr mit dem Tod bestraft
  • Weibliche Genitalverstümmelung verboten

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt die Streichung des umstrittenen Apostasie-Paragraphen im Strafgesetzbuch des Sudan: "Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Gleichbehandlung der Religionen im Sudan. Denn es war ein Überbleibsel der strikten Islamisierungspolitik unter dem gestürzten Diktator Omar Hassan al Bashir, dass die Aufgabe der muslimischen Religion mit dem Tod bestraft werden konnte", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Montag in Göttingen. Der im Sudan herrschende Übergangsrat hat am vergangenen Wochenende die ersatzlose Abschaffung des Apostasie-Paragraphen und weitere weitreichende Reformen beschlossen. So wurde auch ein Gesetz zum Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung verabschiedet. Zudem werden Frauenrechte in der Gesellschaft gestärkt. Islamistische Prediger reagierten verärgert auf die Gesetzesreformen und forderten einen Sturz der Regierung, um "Allahs Gesetze zu verteidigen".

Die GfbV erinnerte an die dramatische Rettung der jungen Christin Mariam Yahia Ibrahim, die im Mai 2014 wegen Apostasie zum Tod durch Steinigung verurteilt wurde. Die Tochter eines Muslim und einer äthiopischen Orthodoxen wurde beschuldigt, mit ihrer Heirat eines Christen vom muslimischen Glauben abgefallen zu sein und Apostasie zu begangen zu haben. Menschenrechtsorganisationen in aller Welt setzten sich für eine Aufhebung des Todesurteils und für eine freie Ausreise der Christin aus dem Sudan ein. Auch die GfbV engagierte sich sehr, um Mariams Steinigung zu verhindern. Angesichts der massiven internationalen Proteste durfte sie den Sudan im Juli 2014 an Bord eines italienischen Flugzeugs verlassen. "Mariams Fall zeigt, wie sehr der Apostasie-Paragraph von Islamisten im Sudan eingesetzt wurde, um Christen einzuschüchtern. Seine Abschaffung ist ein wichtiges Zeichen für mehr Glaubensfreiheit", erklärte Delius.

Al Bashir hatte nach seinem Machtantritt im Jahr 1989 systematisch die Islamisierung der sudanesischen Gesellschaft vorangetrieben. So wurden Frauen aus dem öffentlichen Leben verdrängt und mit dem Inkrafttreten eines neuen Strafrechts im Jahr 1991 schrieb der Apostasie-Paragraph die Diskriminierung anderer Religionen fest.

Sie erreichen Ulrich Delius unter u.delius@gfbv.de oder 0160/95671403.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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