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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Pakistan soll verfolgte Christin endlich ausreisen lassen

Freiheit für Asia Bibi - Schutzgewahrsam verletzt Menschenrechte

--- Göttingen, den 10. Februar 2019 --- Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat Pakistans Regierung aufgefordert, die vom Vorwurf der Blasphemie freigesprochene Christin Asia Bibi endlich in ein Land ihrer Wahl ausreisen zu lassen. "Mehr als neun Jahre lang musste Asia Bibi bereits unschuldig in pakistanischer Haft verbringen. Es ist absurd und zynisch, sie nun als freie Person an der Ausreise zu hindern, um Proteste radikaler Islamisten zu vermeiden", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Sonntag in Göttingen. Pakistan solle darlegen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Christin weiter festgehalten werde. Am Wochenende war bekannt geworden, dass Asia Bibi nach der Bestätigung ihres Freispruchs durch das Oberste Gericht des Landes noch immer nicht Pakistan verlassen darf, obwohl sich Kanada zu ihrer Aufnahme bereit erklärte.

Extremistische Islamisten drohten nach der Bestätigung des Freispruches mit neuen Protesten und der Ermordung der Katholikin. Aber auch ein Schutzgewahrsam müsse begründet und mit der betroffenen Person abgeklärt werden sowie auf einer Rechtsgrundlage beruhen, erklärte die GfbV. Als Mitgliedsstaat des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen stünde Pakistan besonders in der Pflicht, das Recht auf Bewegungsfreiheit zu beachten. Die Menschenrechtsorganisation erwarte, dass Pakistan bis zum Beginn der nächsten Sitzungsperiode des UN-Menschenrechtsrates in Genf am 25. Februar 2019 Asia Bibi die Ausreise in ein Land ihrer Wahl gestatte.

Beobachter befürchten, Pakistans Regierung könnte ihre Ausreise noch monatelang aus Angst vor erneuten Protesten verschleppen. Nach ihrem Freispruch hatten Extremisten tagelang das öffentliche Leben in Pakistan blockiert.

Ein Vertrauter der festgehaltenen Katholikin hatte am Samstag berichtet, sie und ihr Ehemann würden im Großraum der Stadt Karachi von den Sicherheitsbehörden in einem Raum festgehalten, den sie nicht verlassen dürften. Er widersprach damit Äußerungen ihres ehemaligen Rechtsanwaltes Saif ul-Malook, der zuvor behauptet hatte, sie befinde sich schon in Kanada in Sicherheit. Malook musste inzwischen selbst aufgrund von Anfeindungen in den Niederlanden um Schutz ersuchen.

Die Landarbeiterin war im Jahr 2009 festgenommen worden, nachdem sie beschuldigt wurde, das Ansehen des Propheten Mohamed beleidigt zu haben. Sie wurde zum Tode verurteilt und wartete jahrelang auf die Vollstreckung des Urteils in einer Todeszelle. Nachdem das Oberste Gericht des Landes am 31. Oktober 2018 das Todesurteil aufhob und sie freisprach, setzten islamistische Extremisten eine Petition gegen den Freispruch durch, die am 29. Januar 2019 zurückgewiesen wurde.

Ulrich Delius ist zu erreichen unter Tel. 0160/95671403

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