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EuGH stärkt deutsche Glücksspielregulierung und bestätigt Verbot von Lotteriewetten

EuGH stärkt deutsche Glücksspielregulierung und bestätigt Verbot von Lotteriewetten
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Bremen/Berlin, 16. April 2026

EuGH stärkt deutsche Glücksspielregulierung und bestätigt Verbot von Lotteriewetten

Mit dem heute verkündeten Urteil in der Rechtssache C-440/23 setzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut ein deutliches Signal für die Rechtmäßigkeit der Glücksspielregulierung in Deutschland. Der EuGH bestätigt, dass Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum haben, um Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher sowie zur Bekämpfung von Spielsucht zu ergreifen – auch in Form umfassender Verbote und Erlaubnisverfahren. Dieser Ermessensspielraum ist auch von Gerichten in anderen Mitgliedstaaten zu beachten, insbesondere von dem das Verfahren initiierenden Gericht aus Malta.

Mit der Vorlage an den EuGH wurde von dem maltesischen Gericht u.a. das im deutschen Recht geltende Verbot von Lotteriewetten angegriffen. Wie auch der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-530/24, betont der EuGH die Wichtigkeit nationaler Erlaubnisvorbehalte im Glücksspielrecht. Er betont mit dem heutigen Urteil auch deren Zulässigkeit, um die Glücksspieltätigkeit in kontrollierte Bahnen zu lenken und Schwarzmärkten entgegenzuwirken. Weder das maltesische Glücksspielrecht noch eine maltesische Erlaubnis können in Deutschland eine Wirkung entfalten.

Insbesondere die klare und bestätigende Haltung des Gerichts zum Verbot von Wetten auf Lotterien begrüßt der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) ausdrücklich. Jürgen Häfner, Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz und Vorsitzender des Rechtsausschusses im DLTB, dazu: „Das Urteil unterstreicht, dass Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, sämtliche Glücksspielangebote unterschiedslos zuzulassen und insbesondere, dass alle Anbieter das deutsche Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Wer keine deutsche Erlaubnis besitzt, ist auf dem deutschen Markt ein illegaler Anbieter.“

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Stabilität und Zukunftsfähigkeit des staatlich regulierten Lotteriesystems“, erklärt Michael Barth, Federführer im DLTB. „Der EuGH erkennt an, dass der nationale Gesetzgeber berechtigt ist, Grenzen zu ziehen, wenn es um den Schutz der Spieler und die Sicherung eines fairen und verantwortungsvollen Marktes geht. Lotteriewetten passen genauso wenig in dieses System wie Prognosemärkte – ihre Verbote sind folgerichtig und rechtlich geboten.“

Darüber hinaus lässt sich dem Urteil entnehmen, dass die deutschen Regelungen zur Rückforderung von Verlusten aus unerlaubtem Glücksspiel unionsrechtlich zulässig und auch vom maltesischen Gericht anzuwenden sind. Dies stärkt nicht nur die Verbraucherrechte, sondern sorgt zugleich für faire Wettbewerbsbedingungen zugunsten legaler, staatlich regulierter Anbieter.

Über den Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB):

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) ist die Gemeinschaft der 16 selbstständigen Lotteriegesellschaften in den Bundesländern. LOTTO steht für Glück auf der Basis von Verantwortung. Unser vorrangiges Ziel ist es, das Spiel mit dem Glück zu ermöglichen, gleichzeitig aber präventiv die Entstehung von Spielsucht zu verhindern. Im staatlichen Auftrag orientiert sich unser Handeln an besonders wichtigen Gemeinwohlzielen. Die Einsätze der Spielteilnehmer fließen zum weit überwiegenden Teil an die Allgemeinheit zurück und finanzieren zahlreiche Projekte insbesondere in den Bereichen Wohlfahrt, Sport, Kunst, Kultur, Denkmalpflege und Umweltschutz.

Alle DLTB-Pressemitteilungen finden Sie unter

www.lottoindeutschland.de/presse

Ihre Ansprechpartnerin:
Julia Schneider 
Koordinatorin Federführung des Deutschen Lotto- und Totoblocks

Deutscher Lotto- und Totoblock 
Französische Straße 14
10117 Berlin
Tel.:   +49 30 2205656 72 
Mobil.:  +49 151 7001 6233 
E-Mail:  schneider@lottodeutschland.lotto
Federführender Blockpartner des Deutschen Lotto- und Totoblocks
Bremer Toto und Lotto GmbH
Schwachhauser Heerstraße 115
28211 Bremen 

www.lotto-bremen.de

Geschäftsführer: Michael Barth, Peter Schneider
Vorsitzende des Aufsichtsrats: Senatsdirektorin Kerstin Kreitz
Sitz der Gesellschaft: Bremen
Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 3025

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