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Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Am Gemeinwohl orientierte Vermieter: Auszahlung von Wohngeld pragmatisch handhaben

VNW-Direktor Andreas Breitner:

  1. Es ist gut, dass Wohngeld künftig online beantragt werden kann.
  2. Wartezeiten von mehreren Wochen sind bedauerlich.
  3. Auszahlung sofort - Prüfung später?

151/2022

Die Zahl möglicher Empfänger von Wohngeld wird sich in Schleswig-Holstein zum Jahreswechsel aufgrund der Wohngeldreform von aktuell 28.000 auf bis zu 76.000 mehr als verdoppeln. Das teilte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) am Donnerstag mit und versprach, das vom 1. Januar 2023 der Wohngeld-Antrag online gestellt werden könne.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Der Jahresendspurt des Landes führt dazu, dass die Wohngeldberechtigten ihren Anspruch mit Beginn des neuen Jahres über das Internet geltend machen können. Das ist gut, entlastet es die Behörden und führt dazu, dass die Verdreifachung der Wohngeldbezieher gewuppt werden kann.

Bedauerlich ist, dass es zu Wartezeiten von mehreren Wochen kommen könne. Das hilft den Betroffenen wenig, wenn sie im Januar Rechnungen begleichen müssen. Vielleicht besteht die Möglichkeit, den Wohngeldantrag zunächst ohne tiefere Prüfung zu genehmigen und Geld zu überweisen. Später kann dann geklärt werden, welcher Anspruch wirklich besteht.

In einer Krisensituation wie dieser hat sicher jeder Verständnis für einen entsprechenden Pragmatismus der Behörden.“

22/12/2022

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 407 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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