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10.000 Euro – aber wofür eigentlich?

10.000 Euro – aber wofür eigentlich?
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Die 10.000-Euro-Frage:

Wofür gilt diese Obergrenze wirklich?

Ob Bargeld im Reisegepäck, Schmuck aus dem Urlaub oder eine größere Barzahlung im Ausland: Auf Reisen gelten je nach Situation unterschiedliche Betragsgrenzen. Weil die Zahl von 10.000 Euro in verschiedenen Zusammenhängen auftaucht, kommt es dabei immer wieder zu Verwechslungen. Ein Beratungsfall des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland zeigt, wie teuer dieser Irrtum werden kann – und warum Reisende unbedingt genauer hinschauen sollten.

Ein frisch verheiratetes Paar kehrt aus Indien nach Deutschland zurück. Im Gepäck: Ein Goldschmuckset, das die Eltern des Bräutigams der Braut zur Hochzeit geschenkt haben. Der Wert liegt unter 10.000 Euro. Für das Paar scheint die Sache damit erledigt. Die viel diskutierte Grenze ist schließlich nicht erreicht. An der Zollkontrolle folgt dann aber die Überraschung. Denn entscheidend ist in diesem Fall gar nicht die Bargeldgrenze, sondern die Freigrenze für Waren. Die Freude über das Hochzeitsgeschenk währt deshalb nur kurz. Es folgen eine hohe Rechnung für die Nachverzollung und ein Steuerstrafverfahren.

„Wer nur auf die Zahl schaut, kann leicht die falschen Schlüsse ziehen“, erklärt André Schulze-Wethmar. „Denn je nachdem, ob es um Bargeld, Waren oder Barzahlungen geht, greifen unterschiedliche Vorschriften.“

Der Fall zeigt, wie leicht sich verschiedene Betragsgrenzen verwechseln lassen – und welche Folgen das haben kann. Denn die viel diskutierte 10.000-Euro-Grenze ist längst nicht die einzige Grenze, die Reisende kennen sollten.

Welche Grenze gilt wann?

Für Waren, die Reisende ab 16 Jahren aus einem Nicht-EU-Staat mitbringen, gilt bei der Einreise per Flugzeug oder Schiff grundsätzlich eine Freigrenze von 430 Euro pro Person. Wer auf dem Landweg, etwa mit dem Auto oder Zug, einreist, darf Waren im Wert von bis zu 300 Euro abgabenfrei mitbringen. Die Freigrenze kann nicht auf Mitreisende übertragen werden. Wird sie überschritten, müssen die Waren beim Zoll angemeldet werden – unabhängig davon, ob sie gekauft oder geschenkt wurden. Dabei werden grundsätzlich die gesamten Waren verzollt und versteuert, nicht nur der Wert oberhalb der Freigrenze.

Wer 10.000 Euro oder mehr an Bargeld über eine EU-Außengrenze bringt, muss diese beim Zoll proaktiv anmelden. Diese Regel dient der Geldwäschebekämpfung und hat nichts mit den Zollfreigrenzen für Waren zu tun.

Ab Mitte 2027 kommt schließlich eine dritte Regel hinzu: Dann gilt in der Europäischen Union erstmals eine Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen an Unternehmen. Sie soll Geldwäsche erschweren, organisierte Kriminalität bekämpfen und für einheitlichere Wettbewerbsbedingungen sorgen. Für Länder wie Deutschland oder Luxemburg, die bislang keine allgemeine Bargeldobergrenze kennen, gilt damit erstmals überhaupt eine Obergrenze. Sie betrifft jedoch ausschließlich Barzahlungen an Unternehmen, nicht Geschäfte zwischen Privatpersonen.

Einheitliche Obergrenze, unterschiedliche Vorschriften

Mit der neuen EU-Regel gilt ab dem kommenden Jahr erstmals eine gemeinsame Obergrenze für Barzahlungen an Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten. Aber: Die Mitgliedstaaten dürfen weiterhin niedrigere nationale Bargeldobergrenzen festlegen oder bestehende Grenzen beibehalten.

Die Unterschiede sind aktuell erheblich. Während Deutschland und Luxemburg bislang keine allgemeine Bargeldobergrenze kennen, gilt in den Niederlanden bereits eine Grenze von 3.000 Euro. In Italien sind es 5.000 Euro, in Spanien grundsätzlich 1.000 Euro bei Barzahlungen an Unternehmen.

„Die EU zieht mit der neuen Regel eine Grenze nach oben. Mitgliedstaaten dürfen ihre strengeren nationalen Bargeldobergrenzen aber behalten oder neue einführen“, sagt Schulze-Wethmar. „Nicht nur bei größeren Anschaffungen lohnt sich deshalb ein Blick auf die Regeln des jeweiligen Landes.“

Wer sich vor einer Reise informieren möchte, findet auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums eine Übersicht zu den Bargeldobergrenzen. Das EVZ Deutschland hat sie gemeinsam mit seinen Netzwerkpartnern (ECC-Net) aus ganz Europa auf den neusten Stand gebracht. Sie zeigt, welche Obergrenzen derzeit gelten, wo Ausnahmen bestehen und welche Änderungen die neue Geldwäscheverordnung ab 2027 tatsächlich bringt. Für Fragen zur Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten oder anderen konkreten Fragen hilft außerdem der Abgabenrechner für den Reiseverkehr des Zolls weiter.

Ihr Kontakt für Presseanfragen: Maren Dopp

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
 c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
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Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

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