Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Vorfreude statt Kostenfallen: So gelingt der Start ins EU-Ausland
Vorfreude statt Kostenfallen: So gelingt der Start ins EU-Ausland
Ob Erasmussemester, Praktikum oder Freiwilligendienst: Immer mehr junge Menschen zieht es ins Ausland. Allein 2025 nahmen nach Angaben des Deutschen Akademischen Austauschdienstes mehr als 60.000 Studierende und Lehrende im Rahmen von Erasmus+ an einem Auslandsaufenthalt teil. Damit der Start nicht durch ungeplante Kosten oder Betrugsfallen getrübt wird, gibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland praktische Tipps zur Vorbereitung.
Laufende Verträge überprüfen
Mit dem Beginn eines Auslandsaufenthalts geraten viele Verträge in Deutschland leicht in Vergessenheit. Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Streaming-Abonnements laufen häufig weiter und verursachen Monat für Monat Kosten. Ein Auslandsaufenthalt begründet in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. Ein frühzeitiger Blick auf Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen hilft, unnötige Kosten zu vermeiden.
Tipp: Manche Anbieter zeigen sich kulant und ermöglichen bei einem vorübergehenden Umzug ins Ausland eine vorzeitige Vertragsbeendigung, eine Pausierung oder die Möglichkeit, den Vertrag auf eine andere Person zu übertragen.
Achtung vor Betrugsmaschen
Zur größten Herausforderung vor der Anreise gehört die Wohnungssuche. Da Besichtigungen vor Ort oft nicht möglich sind, haben Betrüger leichtes Spiel. Wer ins Ausland geht, sollte deshalb möglichst auf Angebote von Studierendenwerken, der Praktikumsstelle oder der Trägerorganisation zurückgreifen.
Folgende Warnsignale sprechen auf dem freien Markt für unseriöse Angebote:
- Auffallend günstige Miete im Vergleich zu ähnlichen Wohnungen
- Fotos wie aus dem Prospekt
- Der Vermieter kann keine Detailfragen beantworten
- Unvollständige Angaben (z. B. fehlende Kontaktdaten wie eine Telefonnummer)
- Hohe Vorauszahlung ausschließlich per Banküberweisung
Nicht nur auf dem Wohnungsmarkt lauern Betrüger. Auch bei der Online-Suche nach offiziellen Antragsstellen, etwa für die Anmeldung des Wohnsitzes oder die Beantragung von Wohngeld, ist Vorsicht geboten. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten genau prüfen, wo sie ihre Anträge stellen. Offizielle Stellen verlangen in der Regel keine zusätzlichen Gebühren für kostenlose Verwaltungsleistungen. Doch immer wieder tauchen täuschend echt gestaltete Websites auf, die diese Leistungen gegen Gebühr vermitteln. Schon kleine Auffälligkeiten bei der Internetadresse oder der Gestaltung einer Website können ein Hinweis auf ein unseriöses Angebot sein“ erklärt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des EVZ Deutschland.
Gut versichert ins Abenteuer
Ein unglücklicher Sturz beim Hochschulsport oder eine plötzliche Erkrankung – solche Situationen können überall auftreten. Umso wichtiger ist es, sich vor dem Auslandsaufenthalt über den eigenen Versicherungsschutz zu informieren.
Innerhalb der EU sind gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich auch im Ausland abgesichert. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der Gesundheitskarte ermöglicht den Zugang zur medizinischen Versorgung nach den Regelungen des jeweiligen Landes. Die EHIC bedeutet jedoch keine umfassende Absicherung. „Je nach Land und Behandlung können Kosten entstehen, die nicht oder nur teilweise übernommen werden. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland ist über die EHIC beispielsweise in der Regel nicht abgedeckt“, betont Wojtal.
Tipp: Das EVZ empfiehlt deshalb den Abschluss einer privaten (Langzeit-)Auslandskrankenversicherung. Sie kostet oft nur einen überschaubaren monatlichen Betrag, kann im Ernstfall aber hohe Ausgaben vermeiden.
Deckt die Haftpflichtversicherung auch den Sprung im Kochfeld der Wohnheimküche ab? Das EVZ rät, rechtzeitig vor der Abreise zu prüfen, ob der bestehende Schutz auch für eine längere Zeit im Ausland gilt und welche Schadensarten abgedeckt sind.
Lohnt sich ein Wechsel bei Handyvertrag und Bankkonto?
Innerhalb der EU können Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrem deutschen Mobilfunktarif dank des EU-Roamings meist ohne zusätzliche Kosten telefonieren und mobil surfen. Bei einer überwiegenden Nutzung des Tarifs im EU-Ausland über einen Zeitraum von mehr als vier Monaten dürfen Anbieter jedoch Aufschläge verlangen. Oft ist es schlicht praktisch, den deutschen Tarif zu behalten – etwa, um die gewohnte Rufnummer weiter zu nutzen. Je nach Aufenthaltsdauer und eigenem Bedarf kann aber eine Prepaid-Karte im Gastland die günstigere Wahl sein.
Auch für das Bankkonto ist ein Wechsel meistens nicht nötig. Das deutsche Girokonto genügt innerhalb der EU und muss von Unternehmen im Ausland akzeptiert werden. Reisende sollten jedoch beim Geldabheben mit EC- und Kreditkarte auf mögliche Gebühren im Zielland achten. Wer eine Bank mit Partnerinstituten im europäischen Ausland nutzt, kann diese Kosten vermeiden.
Tipp: Vor der Abreise empfiehlt es sich, Kartenlimits für größere Ausgaben zu überprüfen, die eigene Bank über einen längeren Auslandsaufenthalt zu informieren und ein zweites Zahlungsmittel als Reserve mitzunehmen. Besonders praktisch: Eine klassische Kreditkarte bietet europaweit mehr Flexibilität und wird häufig für Hotel und Mietwagen benötigt.
Fragen oder Probleme?
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland informiert auf seiner Website über Langzeitaufenthalte im EU-Ausland und unterstützt kostenlos bei Problemen mit Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Ausführliche Antworten auf Fragen rund um die medizinische Behandlung im Ausland bietet die Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.
Ihr Kontakt für Presseanfragen: Inga Esch
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