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dpa-Faktencheck

Stimmzettel können nicht Grundlage einer Verlosung sein

Hamburg (ots)

Im Internet wird dafür geworben, den eigenen Namen auf Stimmzettel zu schreiben (http://dpaq.de/9f05c) oder mehrere Kreuze zu setzen (http://dpaq.de/7Pugy), um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können. Die Einträge, die kurz vor der Europawahl in sozialen Medien geteilt werden, richten sich an «Erstwähler». Es wird behauptet, dass bestimmte Parteien 10 000 Smartphones verlosen würden.

BEWERTUNG: Stimmzettel gelten nur für die jeweilige Wahl und können nicht zu anderen Zwecken genutzt werden. Auch für eine Verlosung stehen sie nicht zur Verfügung. Außerdem wird der Stimmzettel ungültig, wenn etwas wie ein Name auf diesen geschrieben wird.

FAKTEN: Nach der Auszählung Wahl werden die Stimmzettel von der Gemeindebehörde in Paketen abgepackt und aufbewahrt, bis die Vernichtung zugelassen ist. Sie hat sicherzustellen, dass die Pakete Unbefugten nicht zugänglich sind. 60 Tage vor der nächsten Wahl können diese dann vernichtet werden. Der Landeswahlleiter kann außerdem zulassen, dass die Unterlagen früher vernichtet werden, soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. (http://dpaq.de/W6N0i)

Nach Angaben des Bundeswahlleiters ist ein Stimmzettel ungültig, «wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Nach allgemeinem Sprachgebrauch ist unter Zusatz jede über die zulässige Abstimmungskennzeichnung hinausgehende die Stimmabgabe betreffende verbale Beifügung auf dem Stimmzettel zu verstehen.»

Explizit sind Beifügungen genannt, «die das Wahlgeheimnis gefährden», also auch «Hinweise auf den Wähler». (http://dpaq.de/LvZxt)

Über die Frage, ob eine Stimme gültig oder ungültig ist, entscheidet jeweils der örtliche Wahlvorstand. (Siehe 1.3: http://dpaq.de/NNjpv)

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Links:

Post bei Facebook: http://dpaq.de/9f05c

Post bei Facebook: http://dpaq.de/7Pugy

Bundeswahlleiter zu ungültigen Stimmzetteln: http://dpaq.de/LvZxt

Leitfaden für Wahlhelfer: http://dpaq.de/NNjpv

Europawahlordnung: http://dpaq.de/W6N0i

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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

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