Architektenkammer Niedersachsen
Novellierung Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz
Geplante Denkmalschutz-Novellierung geht zu weit
Architektenkammer warnt vor Verlust historischer Substanz und neuen Unsicherheiten in der Planungspraxis
Die Architektenkammer Niedersachsen sieht die geplante Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes in wesentlichen Punkten kritisch. „Denkmalschutz ist kein verzichtbarer Kostenfaktor, sondern eine öffentliche Aufgabe und Voraussetzung dafür, das gebaute kulturelle Erbe unseres Landes zu bewahren“, erklärt Kammer-Vizepräsidentin und Mitglied der Landesdenkmalkommission Christiane Kraatz. Das Ziel, Kommunen zu entlasten, Verfahren zu vereinfachen und Zuständigkeiten klarer zu fassen, sei nachvollziehbar. Dies dürfe jedoch nicht zulasten des Schutzes historischer Bausubstanz und bewährter fachlicher Strukturen gehen.
Kritisch bewertet die Kammer insbesondere die geplante Einschränkung des Schutzumfangs bei Gruppendenkmalen, die Lockerung der Erhaltungspflichten der öffentlichen Hand sowie die vorgesehene Reduzierung der Beteiligung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (NLD).
Beim Schutz von Gruppendenkmalen soll sich der Schutz künftig teilweise auf das äußere Erscheinungsbild beschränken. Das greift aus Sicht der Architektenkammer zu kurz. Der historische Aussagewert eines Ensembles kann ebenso in Grundrissen, Raumstrukturen, Tragwerken, Materialien oder funktionalen Zusammenhängen liegen. Es besteht die Gefahr, dass zwar die äußere Gestalt erhalten bleibt, wesentliche historische Substanz im Inneren aber verloren geht. Zugleich drohen neue Unsicherheiten in der Planungspraxis: Künftig müsste verstärkt geklärt werden, welche Bestandteile eines Gruppendenkmals geschützt sind und ob einzelne Gebäude zusätzlich als eigenständige Baudenkmale einzustufen sind. Statt Vereinfachung könnten so neue Abgrenzungsfragen, zusätzlicher Abstimmungsbedarf und Haftungsrisiken für Planerinnen und Planer entstehen. Aus Sicht der Kammer sollte deshalb geprüft werden, ob die angestrebte Vereinfachung mit der vorgesehenen Regelung tatsächlich erreicht wird.
Mit Sorge sieht die Kammer auch die geplante Lockerung der Erhaltungspflicht für Denkmale im Eigentum der öffentlichen Hand. Gerade Kommunen, Land und andere öffentliche Eigentümer tragen eine besondere Verantwortung für das baukulturelle Erbe. Angespannte Haushalte dürfen nicht dazu führen, dass historisch wertvolle Gebäude und Anlagen vorschnell aufgegeben werden. Zudem könnte eine geringere Erhaltungspflicht der öffentlichen Hand die Akzeptanz entsprechender Anforderungen an private Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer schwächen.
Besonderen Wert legt die Architektenkammer auf die fachliche Rolle des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege. Viele Planerinnen und Planer schätzen die Zusammenarbeit mit dem NLD aufgrund seiner hohen Fachkompetenz und regionalen Kenntnisse. Eine frühzeitige Einbindung hilft, Probleme rechtzeitig zu erkennen, irreversible Eingriffe zu vermeiden und spätere Kostensteigerungen zu verhindern. Nach den Erfahrungen aus der Praxis führt die Beteiligung in aller Regel nicht zu nennenswerten Verzögerungen. Vor diesem Hintergrund sieht die Kammer auch die geplante Verlagerung von Zuständigkeiten kritisch. Während die Beteiligung des NLD reduziert werden soll, ist bei Maßnahmen von besonderer Bedeutung künftig ein Einvernehmen mit der obersten Denkmalschutzbehörde vorgesehen. Ob dies Verfahren tatsächlich vereinfacht und beschleunigt, erscheint fraglich.
Nachbesserungsbedarf sieht die Kammer zudem bei den Regelungen zu archäologischen Nachforschungen und Erdarbeiten. Eine frühzeitige Klärung möglicher Fundstellen schützt nicht nur Schutz für bislang unbekannte Kulturdenkmale, sondern auch Planungs- und Kostensicherheit für Bauherrschaften und Planende.
Die Architektenkammer empfiehlt der Landesregierung, von den vorgesehenen Änderungen in den genannten Punkten Abstand zu nehmen. Kommunale Entlastung, effiziente Verfahren und ein wirksamer Denkmalschutz sind aus Sicht der Kammer keine Gegensätze. Ziel sollte eine Regelung sein, die Verfahren erleichtert und zugleich sicherstellt, dass das baukulturelle Erbe Niedersachsens auch für kommende Generationen erhalten bleibt.
Die Architektenkammer Niedersachsen vertritt als berufsständische Selbstverwaltung rund 10.000 Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner in Niedersachsen.
Dr. Felicia Riess Architektenkammer Niedersachsen Hauptreferentin Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit Friedrichswall 5 30159 Hannover Tel.: (0511) 28096-63 Fax: (0511) 28096-39 felicia.riess@aknds.de www.aknds.de