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Arbeiten im Homeoffice: Pauschbetrag für häusliches Arbeitszimmer geplant

Berlin/Essen, 15.11.2022: Die Corona-Pandemie hat die Arbeitsprozesse in vielen Unternehmen nachhaltig verändert. Eine regelmäßige Tätigkeit im Homeoffice ist vielerorts auch ohne Pandemie zur Normalität geworden. Doch nicht in jedem Fall wird die Tätigkeit in einem steuerlich anzuerkennenden häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt. „Umso erfreulicher ist es, dass die Bundesregierung nunmehr eine Jahres- bzw. Monatspauschale plant, die auch ohne Einzelnachweis der entstandenen Kosten steuermindernd geltend gemacht werden kann“, erklärt Rechtsanwalt und Steuerberater Dietrich Loll, Leiter der ETL SteuerRecht Berlin.

Die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers barg immer schon erhebliches Konfliktpotenzial. Denn auch wenn ein solches existiert, werden die Aufwendungen nur unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkannt.

Ein Sonderfall entstand durch die Corona-Pandemie, denn die Wenigsten verfügen über einen separaten Raum zum Arbeiten, sodass oftmals lediglich eine Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafzimmer als Arbeitsplatz dient. Da die tatsächlichen Mietaufwendungen in diesem Fall aber nicht geltend gemacht werden dürfen, wurde zumindest eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro täglich, maximal für 120 Tage pro Jahr eingeführt. In Summe waren also pauschal bis zu 600 Euro als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar. Diese ursprünglich auf 2020 und 2021 begrenzte Regelung wurde bis Ende 2022 verlängert und soll ab 2023 unbefristet gelten. Geplant ist auch, sie auf 200 Tage auszuweiten, sodass jährlich bis zu 1.000 Euro abziehbar sind.

Steht zwar ein separates häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung, das aber nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, waren die tatsächlich anfallenden Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bisher auf 1.250 Euro begrenzt. Diese Kostenbegrenzung soll nunmehr durch eine Jahrespauschale in Höhe von 1.250 Euro abgelöst werden. Der Bundesrat empfiehlt stattdessen eine Monatspauschale von 104 Euro. „In beiden Fällen müssten die anfallenden Aufwendungen nicht mehr einzeln nachgewiesen werden. Nutzen mehrere Steuerpflichtige dasselbe häusliche Arbeitszimmer für ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit, ist die Pauschale aber entsprechend aufzuteilen“, erläutert Rechtsanwalt und Steuerberater Dietrich Loll.

Keine Änderung ist für separate Arbeitszimmer geplant, die den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden. In diesen Fällen können die kompletten Kosten für Miete bzw. bei Wohneigentum die Gebäudeabschreibung sowie Aufwendungen für Gas, Wasser, Strom und Haushaltsversicherung jeweils anteilig im Verhältnis zur gesamten Wohnung oder dem gesamten Gebäude geltend gemacht werden. Abziehbar sind zudem Kosten für die Ausstattung, z. B. für Tapeten, Teppiche, Vorhänge und Lampen. „Allerdings will der Gesetzgeber die Anforderungen für den vollständigen Abzug der Aufwendungen ab 2023 nochmals verschärfen“, warnt Rechtsanwalt und Steuerberater Dietrich Loll.

„Er soll nur noch zulässig sein, wenn kein anderer Arbeitsplatz für die im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübten Betätigungen dauerhaft zur Verfügung steht und die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers zur Ausübung der Betätigung auch erforderlich ist.“

Die Anhebung der Homeoffice-Pauschale sowie die Einführung einer Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer sind im Jahressteuergesetz 2022 geplant. Es bleibt abzuwarten, wie die finale Regelung aussehen wird.

Die ETL-Gruppe ist in Deutschland mit über 900 Kanzleien vertreten und darüber hinaus in 50 Ländern weltweit mit 1.300 Standorten präsent. ETL ist Marktführer im Bereich Steuerberatung und gehört zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die Unternehmensgruppe erwirtschaftet mit ihren Geschäftsbereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und IT bundesweit einen Gruppenumsatz von über 1,2 Mrd. Euro. Insgesamt betreuen über 14.000 Mitarbeiter – darunter mehr als 1.500 Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater – überall in Deutschland mehr als 210.000 Mandanten.

Pressekontakt

Danyal Alaybeyoglu, Leiter Unternehmenskommunikation ETL AG | Mauerstraße 86-88 | 10117 Berlin;

Tel. +49 30 2264 0230; danyal.alaybeyoglu@etl.de

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