Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Amazon Prime: Ansprüche auf Rückzahlung sichern
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Amazon Prime: Ansprüche auf Rückzahlung sichern
Verbraucher:innen können sich weiterhin an der Sammelklage gegen die Amazon-Prime-Preiserhöhung beteiligen
Viele Kund:innen des Onlinehändlers Amazon EU S.à r.l. zahlen seit dem Jahr 2022 höhere Beiträge für ihre Prime-Mitgliedschaft. Die Verbraucherzentrale NRW hält die Preiserhöhung für unwirksam und führt dazu eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-13 VKl 1/25). Betroffene können sich weiterhin dem Verfahren anschließen und mögliche Rückzahlungsansprüche sichern.
“Bereits über 130.000 Verbraucher:innen haben sich in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eingetragen. Viele weitere Menschen könnten von der Preiserhöhung betroffen sein“, sagt Alina Baumann, Juristin der Verbraucherzentrale NRW. „Wer bereits vor der Preiserhöhung im Sommer 2022 eine Prime-Mitgliedschaft oder Prime-Student-Mitgliedschaft abgeschlossen hatte, sollte prüfen, ob eine Teilnahme an der Sammelklage möglich ist. Wir stellen dafür online einen kostenlosen Klage-Check zur Verfügung.“
Bei der Klage geht es um die Differenz zwischen den ursprünglich vereinbarten Preisen für die Prime-Mitgliedschaft und den seit September 2022 verlangten höheren Beiträgen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW hat Amazon die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften nicht wirksam angehoben. Mit der Sammelklage sollen Betroffene, die zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten.
Der Jahrespreis für Amazon Prime stieg damals von 69 Euro auf 89,90 Euro und der monatliche Beitrag von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Auch der Prime-Student-Tarif wurde teurer. Wie hoch ein möglicher Erstattungsanspruch ausfällt, hängt vom jeweiligen Tarif und der Dauer der Mitgliedschaft ab. „Je länger Verbraucher:innen die erhöhten Beiträge gezahlt haben, desto höher kann auch der Betrag sein, der im Erfolgsfall zurückgefordert werden kann“, erläutert Baumann. „Je nach Tarif können das derzeit bis zu rund 60 Euro sein. Sollte das Verfahren noch länger andauern, kann dieser Betrag weiter steigen.“
So können Betroffene teilnehmen
Die Teilnahme an der Sammelklage erfolgt durch eine Eintragung in das Klageregister des Bundesamts für Justiz. Die Anmeldung ist kostenlos. Wer sich wirksam anmeldet, kann im Erfolgsfall von einer Rückzahlung profitieren, ohne selbst Klage erheben zu müssen.
Ob die Klage zum individuellen Fall passt, können Verbraucher:innen mit dem kostenlosen Klage-Check der Verbraucherzentrale NRW prüfen. Wer über den Fortgang des Verfahrens informiert bleiben möchte, kann außerdem den News-Alert der Verbraucherzentrale NRW abonnieren.
Hintergrund
Derzeit gehen die Verbraucherzentralen in zwei Sammelklagen gegen den Internetkonzern Amazon EU S.à.r.l. vor. Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Preiserhöhung des Amazon Prime Abonnements im Sommer 2022. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“ aus Februar 2024 (Az. 102 VKl 1/24 e). Es handelt sich um zwei unabhängige Verfahren. Für das Klageverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen ist das Klageregister bereits geschlossen. Die Urteilsverkündung ist für den 17. Juli 2026 angekündigt.
Weiterführende Informationen:
- Anmeldung im Klageregister des Bundesamts für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Klagen/202602/Anmeldung/Formular_node.html
- Informationen zur Sammelklage, zum Klage-Check und Anmeldung zum News-Alert: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/102655
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