Alle Storys
Folgen
Keine Story von Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. mehr verpassen.

Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.

Pressemeldung des ZdP e.V.: "Pfandkredit kann auch gebeutelten Immobilienbesitzern helfen"

Pressemeldung des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP)

"Pfandkredit kann auch gebeutelten Immobilienbesitzern helfen "

In seiner heutigen Pressemeldung widmet sich der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP) dem Thema "Pfandkredit kann auch gebeutelten Immobilienbesitzern helfen":

Gestiegene Finanzierungskosten bringt manchen Häuslebauer in die Bredouille – Gang ins Pfandhaus kann bei einem kurzfristigen Liquiditätsengpass helfen

Stuttgart, 10. Oktober 2023 – Die steigenden Bauzinsen werden bei vielen Verbrauchern zum finanziellen Stolperstein. Denn wer in der Niedrigzinsära eine Immobilie auf Kredit gekauft hat, könnte bald ein Problem bekommen. Der kräftige Anstieg der Bauzinsen macht eine etwaig notwendig werdende Anschluss-Finanzierung für deutsche Immobilien-Eigentümer deutlich teurer. Während im Jahr 2014 der durchschnittliche Zins für einen Immobilienkredit noch bei 2,2 bis 2,7 Prozent und ein Jahr später sogar nur bei 1,3 bis 1,7 Prozent lag, müssen Kreditnehmer heute teils mehr als das Doppelte oder Dreifache bezahlen.

Die Folge des „Zinshammers“: Die monatliche Belastung steigt bei einem Anschlusskredit erheblich. So sind die beispielsweise die Bauzinsen für zehnjährige Finanzierungen in Deutschland zuletzt über die Marke von vier Prozent geklettert. Hinzu kommen steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten, die sich finanziell auch immer stärker bemerkbar machen. All dies kann bei dem ein oder anderen Haushalt zu einem Liquiditätsengpass führen.

„In einer derartigen Situation kann der Pfandkredit eine schnelle und unbürokratische Hilfe sein“, sagt Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP). Dann jedenfalls, wenn bei einem kurzfristigen Liquiditätsengpass zum Beispiel eine wichtige Rechnung bezahlt oder die Klassenfahrt des Kindes finanziert werden muss“, betont Schedl.

Die Mindestlaufzeit des Pfandkredits ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt drei Monate zuzüglich eines weiteren Karenzmonats, somit insgesamt vier Monate. Kann oder will der Kunde bis zum Ablauf dieser Frist sein Pfand nicht auslösen, so besteht bei Zustimmung des Pfandleihers grundsätzlich die Möglichkeit den Pfandkredit gegen Bezahlung der aufgelaufenen Zinsen und Gebühren zu verlängern, auch mehrfach.

Nach Ablauf der jeweiligen Frist muss der Kunde den Wertgegenstand dann auslösen. Geschieht dies nicht, ist der Pfandleiher verpflichtet, das Pfand von einem Gerichtsvollzieher oder öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer versteigern zu lassen. Entsteht dabei ein Mehrerlös, so kann dieser vom Kunden binnen drei Jahren beim Pfandleiher abgeholt werden. Entsteht dagegen ein Mindererlös, so muß dieser Verlust vom Pfandleiher getragen werden. Denn beim Pfandkredit gilt eine Besonderheit. Dem Pfandleiher haften für das Darlehen, die Zinsen und Gebühren ausschließlich das Pfand und nicht auch der Kunde persönlich.

Mehrzahl der Kunden lösen Pfand wieder aus

„Für all diejenigen, die nur ein gewisses Zeitfenster überbrücken müssen, kann der Pfandkredit also eine interessante Alternative sein“, erläutert der ZdP- Geschäftsführer. Und die Tatsache, dass mehr als 90 Prozent der Kunden ihr Pfand rechtzeitig wieder auslösen, den aufgenommenen Kredit also wieder zurückzahlen, zeigt nicht nur, dass Kunden aus fast allen Bevölkerungsschichten den Pfandkredit in Anspruch nehmen, sondern diesen auch so verwenden wie er gedacht ist, als schnelle und unkomplizierte Überbrückung eines finanziellen Engpasses.

Die Motive, Wertgegenstände für einen Pfandkredit kurzfristig zu verpfänden, haben jedoch nicht immer wirklich etwas mit finanziellen Engpässen zu tun. So kann der Pfandkredit etwa für den Handwerker als kurzfristige Finanzierung der dringend benötigten neuen Maschine dienen. Oder als Geldspritze für den Spontan-Urlaub, das teure Weihnachtsgeschenk oder sonstige konsumptive Zwecke. Und nicht wenige nutzen während der Urlaubszeit den Pfandkredit, um mit diesem nicht nur die Urlaubskasse aufzufüllen, sondern auch um während der Urlaubsabwesenheit den Familienschmuck im Tresor des Pfandleihers verwahrt zu wissen.

Schneller Kredit für Jedermann

„Seit Jahrhunderten gilt das Prinzip: schnelles Geld gegen Pfand“, verweist der Experte außerdem auf die unbürokratische Abwicklung. Eine Schufa-Auskunft, die viele Kreditsuchende so fürchten, entfällt beim Pfandkredit. Die persönliche Bonität ist beim Pfandkredit irrelevant, da der Kunde nicht persönlich für den Kredit haftet, sondern ausschließlich der Pfandgegenstand“, sagt Schedl. Dank dieser sogenannten ausschließlichen Sachhaftung entfällt auch ein umständliches Ausfüllen seitenlanger Formulare und die Vorlage eines Einkommens- oder Vermögensnachweises.

Das einzig Erforderliche für den Kunden ist die Verfügungsbefugnis über das Pfand sowie die Vorlage eines Ausweises. Aus diesem Grund werden Pfandkredite unbürokratisch und häufig innerhalb weniger Minuten abgewickelt. Auch damit unterscheidet sich der Pfandkredit von sonst am Markt angebotenen Darlehens- beziehungsweise Kreditformen.

Informationen, wie genau die Pfandleihe funktioniert und wo sich das nächstgelegene Pfandhaus befindet, finden Interessierte auf der Website des ZdP unter www.pfandkredit.org.

Das ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes:

1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.

Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.

Rück- oder Interviewanfragen mit der 1. Vorsitzenden des ZdP, Susanne Rothfuss-Wamsler, oder mit dem Geschäftsführer des ZdP, Wolfgang Schedl, bitte an:

iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
Email:  agentur@irisalbrecht.com
www.irisalbrecht.com
Weitere Storys: Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.
Weitere Storys: Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.