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EU-Haushalt 2028–2034: Prüfer nehmen Stellung zum Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und zu Horizont Europa

EU-Haushalt 2028–2034: Prüfer nehmen Stellung zum Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und zu Horizont Europa
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Pressemitteilung

Luxemburg, 12. Januar 2026

EU-Haushalt 2028–2034: Prüfer nehmen Stellung zum Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und zu Horizont Europa

Der Europäische Rechnungshof hat heute zwei Stellungnahmen zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Innovation durch den Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und das Programm Horizont Europa abgegeben. Es handelt sich um die ersten aus einer ganzen Reihe von Stellungnahmen, die der Rechnungshof zu den Vorschlägen für den EU-Haushalt 2028–2034 veröffentlichen wird. Sie enthalten unabhängige und fachkundige Ratschläge zum Entwurf des Haushalts sowie zu dessen Verwaltung, Leistungsrahmen und Vorkehrungen für die Finanzkontrolle. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gesetzesvorschläge die Transparenz und Rechenschaftspflicht fördern und die EU-Mittel zugleich effizient und wirksam eingesetzt werden.

Am 16. Juli 2025 legte die EU-Kommission zwei Vorschläge vor: Für eine neue Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) – eines Haushaltsinstruments zur Unterstützung wichtiger europäischer Technologien und strategisch wichtiger Branchen – sowie eine neue Verordnung zur Einrichtung des 10. Rahmenprogramms für Forschung und Innovation (Horizont Europa). Zusammen sollen sie einen nahtlosen Übergang von der Grundlagenforschung über die angewandte Forschung bis hin zur Unternehmensgründung und -expansion gewährleisten. Der ECF-Vorschlag umfasst auch ein spezifisches Programm für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich. Das Gesamtvolumen aus beiden Vorschlägen beläuft sich auf 409 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Fünftel des für 2028–2034 vorgeschlagenen Gesamthaushalts der EU.

Die Prüfer legen ihr Hauptaugenmerk auf folgende zentrale Punkte:

  • Investitionen in Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Forschung seien eine EU-weite politische Priorität und hätten potenziell auch einen hohen europäischen Mehrwert – d. h. Maßnahmen der EU wären mit einem besonderen Nutzen verbunden. Es gebe jedoch keine gemeinsame Definition dieses Konzepts in den EU-Rechtsvorschriften oder in den Vorschlägen für den ECF und Horizont Europa.
  • Die Prüfer stellen fest, dass beide Vorschläge zahlreiche Verweise auf die bereichsübergreifenden Prioritäten der EU enthalten, aber weder die EU-Kommission noch die Mitgliedstaaten über umfassende und zuverlässige Daten über die entsprechende Verwendung von EU-Mitteln verfügen. In den Vorschlägen sei keine Lösung für dieses Problem vorgesehen. Außerdem müsse weiter geklärt werden, wie der Grundsatz der "Exzellenz" angewandt werden soll. Darüber hinaus werde zwar im Vorschlag für Horizont Europa auf das Verfahren des Europäischen Semesters Bezug genommen, im Entwurf der ECF-Verordnung stehe dazu jedoch nichts.
  • Der ECF-Vorschlag solle nicht nur eine rasche Mittelumschichtung zwischen verschiedenen Politikbereichen, sondern auch zusätzliche Beiträge der Mitgliedstaaten oder aus anderen Quellen ermöglichen. Die Prüfer weisen darauf hin, dass die Auswirkungen dieser größeren Haushaltsflexibilität auf staatliche Beihilfen geklärt werden müssten. Sie empfehlen außerdem festzulegen, wie häufig die Mittel für Garantien, Darlehen oder Beteiligungsinvestitionen im Laufe des Programms mindestens wiederverwendet werden müssen (sogenannte revolvierende Kapazität). Auch sollten die Verwaltungsgebühren für die Partner, die das Programm durchführen – wie die Europäische Investitionsbank oder andere Finanzinstitute –, auf einem angemessen niedrigen Niveau festgesetzt werden.
  • Beide Vorschläge zielen auf eine Vereinfachung durch einheitliche Vorschriften, harmonisierte Zahlungsbedingungen und einen vereinheitlichten Datenaustausch. Einige entscheidende Punkte müssen den Prüfern zufolge jedoch noch geklärt werden, z. B. in Bezug auf die Auftragsvergabe, auf nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen sowie auf vereinfachte Kostenoptionen.
  • Darüber hinaus weisen die Prüfer auf einige Risiken hin, die im Zusammenhang mit der Einhaltung der Vorschriften, der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Rückverfolgbarkeit der ausgegebenen Mittel bestehen. Insbesondere die Forschung sei ein Ausgabenbereich mit hohem Risiko, in dem Fehler häufig vorkommen und auch schwerwiegend sein können. Bestimmten innovativen Ansätzen – wie der Vergabe öffentlicher Aufträge vor der Markteinführung – müsse besondere Aufmerksamkeit zukommen. Vereinfachungsmaßnahmen wie Pauschalbeträge würden den Verwaltungsaufwand verringern, ihre Anwendung müsse aber klar geregelt werden.
  • Da die Mittel entweder direkt oder indirekt (z. B. über Partnerschaften, sogenannte gemeinsame Unternehmen und die Europäische Investitionsbank) von der EU-Kommission verwaltet werden sollen, verfüge der Europäische Rechnungshof über uneingeschränkte Prüfungsrechte. Die Institution verlangt jedoch, dass ihre Prüfungsrechte in allen Vereinbarungen mit beauftragten Stellen für die Mittelverwaltung, mit Begünstigten und Dritten fest verankert werden.
  • Eine weitere Neuerung der Vorschläge für 2028–2034 sei, dass die Überwachung und Bewertung der Programmleistung in einer bereichsübergreifenden Verordnung geregelt werden solle, die der Europäische Rechnungshof im Rahmen einer weiteren Stellungnahme prüfen werde.

Hintergrundinformationen

Über den langfristigen Haushalt der EU – den sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) – werden Programme in allen Politikbereichen der EU finanziert. Der neue MFR für den Zeitraum 2028–2034 wird ein Mittelvolumen von insgesamt fast 2 Billionen Euro haben.

Die heute abgegebenen Stellungnahmen bilden den Anfang einer Reihe: In den kommenden Wochen werden die Prüfer mehrere weitere Vorschläge der EU-Kommission für den nächsten MFR unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Haushaltsführung untersuchen. Der Rat der EU und das Europäische Parlament, die den Haushaltsplan endgültig verabschieden, haben die Prüfer um Stellungnahme gebeten, bevor sie die Vorschläge selbst unter die Lupe nehmen.

Die Stellungnahmen sind in englischer Sprache auf der Website des Rechnungshofs abrufbar; weitere EU-Sprachen folgen demnächst.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

  • Damijan Fišer: (+352) 621 552 224
  • Claudia Spiti: (+ 352) 691 553 547
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