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Einladung an die Presse: Wir wirksam sind die Kontrollen der EU bei Olivenöl?

Einladung an die Presse: Wir wirksam sind die Kontrollen der EU bei Olivenöl?
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  • Das Online-Pressebriefing findet am 14. Januar 2026 um 10.00 Uhr MEZ statt (Anmeldung erforderlich). Es gilt eine Sperrfrist.
  • Veröffentlichung am selben Tag um 17.00 Uhr MEZ

Einladung an die Presse

für den 14. Januar 2026

Wir wirksam sind die Kontrollen der EU bei Olivenöl?

Der Europäische Rechnungshof lädt Sie zu einem Online-Pressebriefing zu seinem aktuellen Sonderbericht über die Kontrollsysteme für Olivenöl in der EU ein. Das Briefing findet am Mittwoch, dem 14. Januar 2026, um 10.00 Uhr (MEZ) in englischer Sprache statt. Es gilt eine Sperrfrist.

Das Briefing soll Ihnen Gelegenheit geben, sich einen detaillierten Überblick über die Prüfung zu verschaffen und deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen in ihren Gesamtzusammenhang zu stellen. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit Rechnungshofmitglied Joëlle Elvinger und Vertretern des Prüfungsteams zu diskutieren.

Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Dienstag, 13. Januar 2026, 13.00 Uhr mit, ob Sie an dem Online-Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können.

Um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen, können angemeldete Teilnehmer auf Anfrage im Vorfeld des Briefings den Bericht und die Pressemitteilung erhalten, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Beide Dokumente werden am 14. Januar 2026 um 17.00 Uhr (MEZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht.

Hintergrundinformationen

Olivenöl unterliegt in der EU strengen Vermarktungs- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften, in denen Kategorien wie "natives Olivenöl extra", "natives Olivenöl" und "raffiniertes Olivenöl" und deren entsprechende Merkmale festgelegt sind. Die Mitgliedstaaten sind für die Einrichtung von Systemen zur Durchführung von Konformitätskontrollen zuständig; dazu gehören die Überprüfung der Etiketten sowie Laboranalysen und sogenannte organoleptische Prüfungen (durch Verkostungsgremien).

Alle Kontrollen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Menge des vermarkteten Olivenöls stehen, und bei Verstößen müssen Sanktionen verhängt werden. Durch die Kontrollen soll sichergestellt werden, dass das Öl der jeweils angegebenen Kategorie entspricht, frei von schädlichen Verunreinigungen ist und sich vollständig rückverfolgen lässt. In den EU-Vorschriften ist auch festgelegt, dass Kontrollen auf der Grundlage von Risiken durchgeführt werden müssen, dass die EU-Kommission über die Ergebnisse der Kontrollen unterrichtet werden muss und wie Olivenöl auf Pestizide und andere Verunreinigungen hin geprüft werden muss.

Im Zuge der Prüfung wurden sowohl die Gestaltung des Kontrollrahmens als auch seine Umsetzung für die Jahre 2018–2023 in vier Mitgliedstaaten untersucht, nämlich in Belgien, Griechenland, Italien und Spanien. Auf die drei letztgenannten Länder entfallen zusammen rund 91 % der Olivenölerzeugung in der EU.

Contact:

ECA press office: press@eca.europa.eu

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