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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer arbeitet an Servicepaket zum VW-Vergleich
Beratung zur Musterfeststellungsklage notwendig

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr arbeitet aktuell für die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage ein umfangreiches Servicepaket aus. Nach dem die beiden Inhaber der Kanzlei, Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer, den 830-Millionen-Euro-Vergleich mit VW ausverhandelt haben, bleiben für die betroffenen Verbraucher noch viele Fragen offen. Die Kanzlei bietet daher auf ihrer Website www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen einen großen Fragenkatalog mit Antworten an. Zudem gibt ein Vergleichsrechner erste Anhaltspunkte zum VW-Angebot. Ergänzt wird das Servicepaket in Kürze durch eine kostenlose Beratung. Anwaltliche Beratung sollte bei vorliegendem Vergleichsangebot von VW unbedingt in Anspruch genommen werden. Die Kanzlei gehört mit ihrem Know-how zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagen-Konzern.

Hier wichtige Fragen und Antworten zum Vergleich der Musterfeststellungsklage:

1. Bis wann müssen sich Verbraucher für oder gegen den Vergleich
   entschieden haben? Die Vereinbarung mit Volkswagen sieht vor,
   dass die Betroffenen im Zeitraum vom 20. März 2020 bis 20.
   April 2020 ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen
   können. Eine spätere Annahme des Vergleiches durch die
   Betroffenen ist nicht vorgesehen.
2. Sollten die Verbraucher das Angebot von VW annehmen? Jeder
   Fall ist individuell zu betrachten. Die Angebote sollten
   sorgfältig überprüft werden. Kleinwagen werden gegenüber
   Mittel- und Oberklassenfahrzeugen höher entschädigt.
   Gebrauchtwagenkäufer werden im Verhältnis zu Neuwagenkäufern
   bessergestellt. Zudem erhalten Erwerber von Fahrzeugen mit
   hohen Laufleistungen die gleichen Angebote wie Erwerber von
   Autos mit niedrigen Laufleistungen. Was bedeutet das für
   Verbraucher, die vergleichsweise teure Fahrzeuge, womöglich
   Neufahrzeuge, gekauft haben? Hier muss ganz genau hingeschaut
   werden. Statt eines Vergleichs könnte sich auch eine
   Einzelklage lohnen. Zur Prüfung des Vergleichsangebots
   empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung. Die Kanzlei Dr.
   Stoll & Sauer bietet diese Beratung für Sie kostenlos an!
3. Was rät der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Thema
   Beratung? Der Verbraucherzentrale Bundesverband empfiehlt die
   anwaltliche Beratung. Bei Annahme des Angebots trägt VW die
   Koste für eine Erstberatung in Höhe von 190 Euro netto.
   Verbrauchern rät der vzbv dazu, sich Anwälte auszusuchen, die
   mit Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem
   Diesel-Abgasskandal vertraut sind.
4. Gibt es im Nachhinein die Möglichkeit, am Vergleich
   teilzunehmen? Nein, wer sich nicht in das Klageregister zur
   Musterfeststellungsklage eingetragen hat, kann am
   Vergleichsangebot nicht teilhaben.

Erste Klage gegen VW bereits am 6. Oktober 2015 eingereicht

Mit dem Vergleich zwischen Volkswagen und dem vzbv geht ein 16 Monate andauernder Rechtsstreit zu Ende. Am 1. November 2018 hatte der vzbv die erste Musterfeststellungsklage der deutschen Rechtsgeschichte am Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Am 30. Oktober 2019 fand die erste mündliche Verhandlung statt. Am Ende der zweiten mündlichen Verhandlung am 18. November 2019 hatte der Vorsitzende Richter am OLG Braunschweig, Michael Neef, Vergleichsverhandlungen angeregt, die im Januar 2020 starteten. Am 14. Februar 2020 erklärte VW einseitig die Verhandlungen für gescheitert, nahm sie dann aber wieder am 20. Februar 2020 auf Anregung des OLG-Präsidenten Wolfgang Scheibel auf. Hierdurch wurde der Weg für den Verhandlungsabschluss bereitet. Der eigentliche Streit dauert jedoch schon viel länger: Bereits am 6. Oktober 2015 hatte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die erste Klage gegen die Volkswagen AG erhoben. Mit dem Vergleich entschädigt VW erstmals nach knapp fünf Jahren freiwillig Betroffene.

Die wichtigsten Eckdaten des Vergleichs mit VW

1. Die Volkswagen AG verpflichtet sich, 830 Millionen Euro als
   Entschädigung an Teilnehmer der MFK auszubezahlen. Der
   Vergleich erspart den Teilnehmern eine eigene Klage – so wie
   es das Verfahren zur MFK vorsieht, wenn es denn zu Ende
   geführt worden wäre. So gibt es jetzt ohne Umwege Geld.
2. Mit dem Vergleich erhalten Vergleichsberechtigten
   Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro – je nach
   Modell und Alter des Fahrzeugs.
3. Vergleichsberechtigt sind rund 260.000 Teilnehmer der
   Musterfeststellungsklage.
4. Ausgeschlossen vom Vergleich sind allerdings einige
   Verbraucher, beispielsweise diejenigen, die die zum
   Kaufzeitpunkt Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten oder
   die ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 erworben haben.
   Diesen Verbrauchern steht es jetzt frei, eine Individualklage
   einzureichen.
5. VW wickelt den Vergleich in Eigenregie über eine
   Online-Plattform ab. Die Teilnehmer der MFK erhalten in naher
   Zukunft ein Informationsschreiben. Die Vereinbarung sieht vor,
   dass die Betroffenen im Zeitraum vom 20. März 2020 bis 20.
   April 2020 ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen
   können. Ein späterer Abschluss des Vergleiches ist
   grundsätzlich nicht möglich.
6. Der vzbv hat eine Drei-Stufen-Kontrolle bei der Abwicklung des
   Vergleichs festgeschrieben: VW verpflichtet sich, den
   Teilnehmern der MFK eine anwaltliche Erstberatung von bis zu
   einmalig 190 Euro (netto) zu bezahlen. Der vzbv rät den
   Verbrauchern dazu, sich von Anwälten beraten zu lassen, die
   mit dem Dieselskandal vertraut sind. Ein Wirtschaftsprüfer
   überwacht, kontrolliert und zahlt die Entschädigung an die
   Teilnehmer der MFK aus. Ein Monitoring-Team überwacht die
   Arbeitsweise, die Auszahlpraxis und regelt Problemfälle.
7. Der Vergleich ist für die Teilnehmer nicht verpflichtend.
   Jeder Verbraucher ist in seiner Entscheidung frei, das Angebot
   anzunehmen oder nicht. Jeder sollte überprüfen, ob eine
   individuelle Klage lukrativer sein kann als die Annahme des
   Vergleichs. Um das herauszufinden, bietet die Kanzlei Dr.
   Stoll & Sauer eine kostenfreie Beratung für die angemeldeten
   Verbraucher an. Mit unserem Vergleichsrechner (
www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen
   (http://www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen) ) können
   die Verbraucher bereits erste Zahlen an die Hand bekommen. Die
   Verbraucherkanzlei rät dringend dazu, sich anwaltlich beraten
   zu lassen.
8. Der vzbv wird die Musterfeststellungsklage zurücknehmen, wenn
   der Vergleich abgewickelt worden ist. Erst dann ist das
   gerichtliche Verfahren beendet. Für alle Betroffenen, die sich
   wirksam zum Klageregister angemeldet hatten, endet die Hemmung
   der Verjährung spätestens sechs Monate nach der Rücknahme der
   Musterfeststellungsklage.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
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