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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Musterfeststellungsklage: Viele offene Fragen für Verbraucher nach Vergleich mit VW
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Beratung an

Musterfeststellungsklage: Viele offene Fragen für Verbraucher nach Vergleich mit VW / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Beratung an
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Nach der Einigung zwischen der Volkswagen AG und dem Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv vom 28. Februar 2020 sind noch viele Fragen für die Verbraucher offen. Der Autobauer will im Diesel-Abgasskandal 830 Millionen Euro an rund 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage ausbezahlen. Die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr haben in zähen und langwierigen Gesprächen den Vergleich ausverhandelt. Die Verbraucher können mit Entschädigungszahlungen zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro rechnen. Doch sind die Vergleichsangebote von VW für die Verbraucher passend? Welche Möglichkeiten haben MFK-Teilnehmer, die vom Vergleich ausgeschlossen sind? Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt in jedem Fall eine anwaltliche Beratung – mehr dazu hier.

Warum sollten sich Verbraucher anwaltlich beraten lassen?

1. Grundvoraussetzung, um von VW im Diesel-Abgasskandal
   entschädigt zu werden, ist, dass sich Verbraucher im
   Klageregister zur Musterfeststellungsklage gegen VW
   eingetragen und nicht mehr ausgetragen haben. Das
   Schadensersatz-Angebot gilt nur für Betroffene, die bis zum
   31. Dezember 2015 ihr Fahrzeug gekauft haben und zum Zeitpunkt
   des Kaufs ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Außerdem
   dürfen die Ansprüche nicht an Dritte abgetreten worden sein.
   Schätzungen zufolge beträgt die Zahl der Berechtigten rund
   260.000 Menschen.
2. Auf der Website www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen
   (http://www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen) hat die
   Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen
   Entschädigungsrechner bereit gestellt. Er ermittelt, mit
   welchem Angebot von VW zu rechnen sein wird. Für die Höhe der
   Entschädigung sind nur Fahrzeugtyp und Modelljahr (siehe
   Fahrzeugschein Feld E) notwendig. Laufleistung, Kaufpreis und
   Kilometerstand spielen bei der Ermittlung der
   Vergleichsangebote keine Rolle.
3. Die Vereinbarung mit Volkswagen sieht vor, dass die
   Betroffenen im Zeitraum vom 20. März 2020 bis 20. April 2020
   ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen können.
   Dazu werden die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage von VW
   und dem vzbv schriftlich informiert. Ein späterer Abschluss
   des Vergleiches ist grundsätzlich nicht möglich.
4. Es gibt bei den Vergleichsangeboten eine „soziale Komponente“.
   Kleinwagen werden gegenüber Mittel- und Oberklassenfahrzeugen
   höher entschädigt. Gebrauchtwagenkäufer werden im Verhältnis
   zu Neuwagenkäufern bessergestellt. Zudem erhalten Eigentümer
   von Fahrzeugen mit hohen Laufleistungen die gleichen Angebote
   wie Eigentümer von Autos mit niedrigen Laufleistungen. Was
   bedeutet das für Verbraucher, die vergleichsweise teure
   Fahrzeuge, womöglich Neufahrzeuge, gekauft haben? Hier muss
   ganz genau hingeschaut werden. Statt eines Vergleichs könnte
   sich auch eine Einzelklage mehr lohnen. Die Kanzlei Dr. Stoll
   & Sauer aus Lahr steht mit ihrem im Diesel-Abgasskandal
   hochspezialisierten Team für eine Beratung zur Verfügung.
5. Welche Möglichkeit haben Teilnehmer der
   Musterfeststellungsklage, die kein Angebot von VW erhalten,
   weil sie beispielsweise ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember
   2015 erworben haben? Eine Individualklage ist möglich. Und
   hier stehen die Chancen nicht schlecht, von VW Schadensersatz
   vor Gericht zugesprochen zu bekommen. Mittlerweile wird VW von
   19 Oberlandesgerichten verurteilt. Am 19. März 2020 verhandelt
   der Europäische Gerichtshof EuGH über den Diesel-Abgasskandal
   von VW, am 5. Mai 2020 dann der Bundesgerichtshof BGH. Und die
   Tendenz geht klar zu Gunsten der Verbraucher.
6. Im Übrigen müssen die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage
   das von VW unterbreitete Vergleichsangebot nicht annehmen. Es
   gilt für die Verbraucher zu prüfen, ob bei einer
   Individualklage vor Gericht ein höherer Schadensersatz erzielt
   werden kann.

Unterm Strich wird klar, dass es beim Vergleichsangebot von VW auf den Einzelfall ankommt. Wenn die Offerte vorliegt, muss schnell gehandelt werden. Das Zeitfenster zur Annahme oder Ablehnung des Angebots beträgt ein Monat. Deshalb ist eine kompetente anwaltliche Beratung empfehlenswert. Volkswagen bezahlt für die Verbraucher diese Beratung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr steht für eine Beratung zur Verfügung.

Die wichtigsten Eckdaten des Vergleichs mit VW

1. Die Volkswagen AG verpflichtet sich, 830 Millionen Euro als
   Entschädigung an Teilnehmer der MFK auszubezahlen.
2. Der Vergleich erspart den Teilnehmern eine eigene Klage – so
   wie es das Verfahren zur MFK vorsieht, wenn es denn zu Ende
   geführt worden wäre. So gibt es jetzt ohne Umwege Geld.
3. Mit dem Vergleich erhalten Anspruchsberechtigte
   Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro – je nach
   Modell und Alter des Fahrzeugs.
4. Der Vergleich betrifft 260.000 Teilnehmer der
   Musterfeststellungsklage.
5. Ausgeschlossen vom Vergleich sind allerdings einige
   Verbraucher, beispielsweise diejenigen, die die zum
   Kaufzeitpunkt Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten oder
   die ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 erworben haben.
   Diesen Verbrauchern steht es jetzt frei, eine Individualklage
   einzureichen
6. VW wickelt den Vergleich in Eigenregie über eine
   Online-Plattform ab. Die Teilnehmer der MFK erhalten von VW
   und dem vzbv in naher Zukunft ein Informationsschreiben. Die
   Vereinbarung sieht vor, dass die Betroffenen im Zeitraum vom
   20. März 2020 bis 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden und
   den Vergleich annehmen können. Ein späterer Abschluss des
   Vergleiches ist grundsätzlich nicht möglich.
7. Der vzbv hat eine Drei-Stufen-Kontrolle bei der Abwicklung des
   Vergleichs festgeschrieben: VW verpflichtet sich, den
   Teilnehmern der MFK eine anwaltliche Erstberatung von bis zu
   einmalig 190 Euro (netto) zu bezahlen. Der vzbv rät den
   Verbrauchern dazu, sich von Anwälten beraten zu lassen, die
   mit dem Dieselskandal vertraut sind. Ein Wirtschaftsprüfer
   überwacht, kontrolliert und zahlt die Entschädigung an die
   Teilnehmer der MFK aus. Ein Monitoring-Team überwacht die
   Arbeitsweise, die Auszahlpraxis und regelt Problemfälle.
8. Der Vergleich ist für die Teilnehmer nicht verpflichtend.
   Jeder Verbraucher ist in seiner Entscheidung frei, das Angebot
   anzunehmen oder nicht. Jeder sollte überprüfen, ob eine
   individuelle Klage lukrativer sein kann als die Annahme des
   Vergleichs. Um das herauszufinden, bietet die Kanzlei Dr.
   Stoll & Sauer eine kostenfreie Beratung für die angemeldeten
   Verbraucher an. Mit unserem Vergleichsrechner (
www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen
   (http://www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen) ) können
   die Verbraucher bereits erste Zahlen an die Hand bekommen. Die
   Verbraucherkanzlei rät dringend dazu, sich anwaltlich beraten
   zu lassen.
9. Der vzbv wird die Musterfeststellungsklage zurücknehmen, wenn
   der Vergleich abgewickelt worden ist. Erst dann ist das
   gerichtliche Verfahren beendet.

Mit dem Vergleich zwischen Volkswagen und dem vzbv geht ein 16 Monate andauernder Rechtsstreit zu Ende. Am 1. November 2018 hatte der vzbv die erste Musterfeststellungsklage der deutschen Rechtsgeschichte am Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Am 30. Oktober 2019 fand die erste mündliche Verhandlung statt. Am Ende der zweiten mündlichen Verhandlung am 18. November 2019 hatte der Vorsitzende Richter am OLG Braunschweig, Michael Neef, Vergleichsverhandlungen angeregt, die im Januar 2020 starteten. Am 14. Februar 2020 erklärte VW einseitig die Verhandlungen für gescheitert, nahm sie dann aber wieder am 20. Februar 2020 auf Anregung des OLG-Präsidenten Wolfgang Scheibel auf. Hierdurch wurde der Weg für den Verhandlungsabschluss bereitet.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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