GModG darf nicht zum Verunsicherungsgesetz werden
Berlin, 11. Juni 2026. Anlässlich der heute angesetzten ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im Deutschen Bundestag warnt der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) vor neuer Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das Gesetz soll Klarheit und Planungssicherheit schaffen. Doch bereits der Auftakt des parlamentarischen Verfahrens wird von Uneinigkeit in der Regierung, fachlicher Kritik und einer Debatte um eine zeitnah vorgesehene Evaluation begleitet. Bei vielen Eigentümerinnen und Eigentümern wirft das neue Fragen auf.
Aus Sicht des BSB droht das GModG insbesondere bei Modernisierungsfragen im Gebäudebestand neue Unsicherheit statt der dringend erforderlichen Planungssicherheit zu schaffen. Besonders die Debatte um die Bio-Treppe zeigt, wie groß der Klärungsbedarf ist. „Wer heute eine neue Heizung einbaut oder sein Eigenheim modernisiert, investiert für Jahrzehnte. Deshalb brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher Klarheit darüber, welche Lösungen tragfähig, bezahlbar und langfristig verfügbar sind“, erklärt BSB-Geschäftsführer Henrik Fork-Weigel.
Zusätzliche Unsicherheit entsteht durch die bereits für 2030 vorgesehene Evaluation. Sie darf nicht den Eindruck erwecken, dass zentrale Weichenstellungen des Gesetzes wenige Jahre nach Inkrafttreten wieder zur Disposition stehen. „Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen Sicherheit und keine politischen Zwischenlösungen, die schon vor der ersten Lesung heute im Deutschen Bundestag wieder infrage gestellt werden. Wer modernisiert, muss sich darauf verlassen können, dass seine Entscheidung nicht in wenigen Jahren durch die nächste Gestzesreform entwertet wird. Wenn bereits jetzt absehbar ist, dass die Klimaziele mit dem GModG kaum eingehalten werden können, muss das Gesetz jetzt nachgebessert werden – und nicht erst 2030.“
Der BSB fordert deshalb, dass der Bundestag die erste Lesung zum Anlass nimmt, den Verbraucherschutz im GModG von Anfang an stärker zu verankern. Dazu müssen die unabhängige energetische Beratung als fester Bestandteil im Gesetz verankert und der individuelle Sanierungsfahrplan als marktneutrale Orientierung gestärkt werden. Die unabhängige Beratung stellt sicher, dass nicht einzelne Maßnahmen isoliert betrachtet werden, sondern das gesamte Gebäude mit Gebäudehülle, Anlagentechnik, Energiebedarf, Kosten und langfristiger Nutzbarkeit in den Blick genommen wird. Auf diese Weise können Verbraucherinnen und Verbraucher sichere und langfristig tragfähige Investitionsentscheidungen treffen.
Ihr Ansprechpartner Erik Stange Pressesprecher Bauherren-Schutzbund e.V. Brückenstraße 6 10179 Berlin Tel. 030 400339 502 Fax 030 400339 512 E-Mail: presse@bsb-ev.de www.bsb-ev.de Vereinsregister-Nr. 15 743 NZ Amtsgericht Charlottenburg Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas May und Wendelin Monz