Ein Jahr nach Kanzlerwahl: BSB fordert Tempo bei Verbraucherschutz und Entlastung für private Bauherren
Berlin, 6. Mai 2026. Ein Jahr nach der Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler zieht der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) eine gemischte bau- und verbraucherpolitische Bilanz. Zwar seien wichtige Vorhaben angekündigt worden, für private Bauherren, Käufer:innen und Modernisierer:innen fehle es aber weiter an konkreten Verbesserungen.
Gebäudetyp E: günstiger bauen, Verbraucherschutz sichern
Der BSB begrüßt das Ziel, Baukosten durch einfacheres Bauen zu senken. Die Einführung eines geplanten Gebäudetyps E darf jedoch nicht dazu führen, dass Qualitätsstandards intransparent abgesenkt und Risiken auf Verbraucher:innen verlagert werden. Kostenvorteile, die sich aus diesem Gebäudetyp ergeben, müssen außerdem bei privaten Bauherren ankommen. „Auf keinen Fall darf es dazu kommen, dass Verbraucher:innen eine schlechtere Qualität zum gleichen Preis erhalten“, sagt BSB-Geschäftsführer Henrik Fork-Weigel.
Eine große Herausforderung sind für Verbraucher:innen nicht nur die Baukosten, sondern auch das fehlende Eigenkapital. „Wer Wohneigentum ermöglichen will, muss die Eigenkapitalhürde senken“, so Fork-Weigel. „Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer bei Ersterwerb wären eine gute Maßnahme, um Menschen bessere Startvoraussetzungen bei der Wohneigentumsbildung zu geben.“
Gebäudemodernisierung: Planungssicherheit fehlt
Beim Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sieht der BSB aktuell zu wenig Fortschritt. Die Debatte um die Abschaffung des sog. Heizungsgesetzes hat viele Eigentümer:innen verunsichert. Wer modernisieren will, braucht hingegen verlässliche Rahmenbedingungen.
Ein wichtiger Bestandteil des neuen Gesetzes muss die Stärkung des individuellen Sanierungsfahrplans und der unabhängigen Energieberatung, die Schwachstellen der gesamten Immobilie in den Blick nimmt sein. „Viele Verbraucher:innen fokussieren sich auf die einmaligen Investitionskosten und unterschätzen die Heizkosten der folgenden 20 Jahre“, sagt Fork-Weigel. „Was auf den ersten Blick günstig erscheint, stellt sich bei genauer Betrachtung oft als teuerste Lösung heraus. Verbraucher:innen müssen durch unabhängige Beratung vor Fehlinvestitionen geschützt werden.“
Bauträgervertragsrecht: Insolvenzschutz endlich verbessern
Auch beim Bauträgervertragsrecht wartet der BSB auf konkrete Schritte. Trotz Prüfauftrag im Koalitionsvertrag ist bislang nichts passiert. Angesichts der weiterhin hohen Insolvenzzahlen in der Bauwirtschaft bleibt das Risiko für Käufer:innen hoch: Im schlimmsten Fall drohen Baustopp, der Verlust bereits gezahlter Beträge und die Gefahr, die erworbene Immobilie nie beziehen zu können.
„Käufer:innen dürfen bei einer Bauträgerinsolvenz nicht mit einer Bauruine und finanziellen Verlusten allein gelassen werden“, sagt Fork-Weigel. „Die Bundesregierung muss den Insolvenzschutz im Bauträgervertragsrecht endlich verbessern.“
Ihr Ansprechpartner Erik Stange Pressesprecher Bauherren-Schutzbund e.V. Brückenstraße 6 10179 Berlin Tel. 030 400339 502 Fax 030 400339 512 E-Mail: presse@bsb-ev.de www.bsb-ev.de Vereinsregister-Nr. 15 743 NZ Amtsgericht Charlottenburg Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas May und Wendelin Monz