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Ausbau des Verbraucherschutzes fördert den Bau von neuem Wohnraum

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Berlin, 10. Mai 2019. Trotz hoher Neubautätigkeit kann das Ziel der Bundesregierung, jährlich 375.00 neue Wohnungen zu schaffen, nicht erreicht werden. Um den dringend benötigten Wohnraum zu bauen, ist es erforderlich, den Verbraucherschutz für private Bauherren und Wohnungskäufer zu verbessern.

Beste Wohnbauförderung ist mehr Sicherheit für Verbraucher

Eine aktuelle Studie der Prognos AG zeigt, dass 54 Prozent aller fertiggestellten Wohnungen durch private Haushalte entstehen. "Mit anderen Worten: Die Verbraucher sind der maßgebliche Motor des Wohnungsbaus. Ohne sie können die wohnungspolitischen Ziele der Bundesregierung nie erreicht werden", sagt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Deshalb sei es dringend notwendig, den Verbraucherschutz für private Bauherren und Wohnungskäufer zu stärken. "Wir müssen beobachten, dass finanzielle Förderinstrumente vielfach vom Immobilienmarkt einfach aufgesogen werden. Im Ergebnis steigen die Baupreise. Um Verbraucher zielgerichtet zu helfen, ist der Ausbau des Verbraucherschutzes, beispielsweise durch eine bessere Absicherung vor Insolvenz des Bauträgers, sehr wirkungsvoll", so Becker weiter. Verbraucher, die eine Wohnung erwerben, benötigen die Sicherheit, dass dies nicht unverschuldet ihr finanzieller Ruin werden könnte. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD vorgenommen, einen gesetzlichen Insolvenzschutz für Verbraucher zu schaffen. Der BSB fordert, dieses Ziel schnell umzusetzen.

Das Bauvertragsrecht wird nicht eingehalten

Weiteres Problem privater Bauherren ist, dass viele Bauunternehmen die Vorgaben des 2018 in Kraft getretenen Bauvertragsrechts nicht einhalten. "Die Unternehmen haben immer noch Zahlungspläne, die vorsehen, dass der Bauherr schon vor der Abnahme mehr als 95 Prozent der Bausumme bezahlen muss. Das ist klar rechtswidrig", erklärt Becker. So haben Verbraucher am Ende ihrer Bauphase kaum noch ein Druckmittel, um die Mängelbeseitigung durchzusetzen. Dass aber viele Baumängel anfallen, belegt der Bauschadenbericht des BSB. Hier helfe vor allem Druck auf die Unternehmen, der die Anwendung des neuen Rechts notfalls rechtlich erzwinge.

Bilder zur redaktionellen Verwendung: www.bsb-ev.de/presseservice/pressefotos/

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