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POL-BN: Bonn: Verkehrsdienst nahm Elektrokleinstfahrzeuge ins Visier

Bonn (ots)

Am Freitag (21.04.2023) kontrollierte der Verkehrsdienst der Bonner Polizei Elektrokleinstfahrzeuge in der Bonner Innenstadt. Im Fokus standen dabei sowohl die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge sowie die Fahrtauglichkeit der Fahrzeugführenden.

Um 17:10 Uhr fiel dabei ein 48-jähriger E-Scooter-Fahrer auf, der die Herwarthstraße befuhr. An seinem E-Scooter war ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht. Dieses war aus dem letzten Versicherungsjahr und hatte demnach keine Gültigkeit mehr. Den Mann erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Gleiches gilt für den Halter, da hier der Verdacht besteht, dass die Fahrt ohne Versicherung angeordnet oder zugelassen wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Gegen 18:00 Uhr fiel der 33-jährige Fahrer eines elektrischen Fahrrades mit Motor auf. Das Gefährt konnte sowohl mit Muskelkraft, als auch mit reiner Motorkraft bewegt werden. Da es sich daher nicht um ein Fahrrad, sondern um ein versicherungs- und betriebserlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug handelte, wurde auch ihm die Weiterfahrt untersagt. Den Mann erwartet nun ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Ebenfalls ohne Versicherungsschutz fuhr die 34-jährige Führerin eines E-Scooters, die gegen 18:10 Uhr in der Thomas-Mann-Straße kontrolliert wurde. Außerdem transportierte sie unzulässigerweise eine zweite Person auf dem Roller. Als die Beamten die Fahrzeugführerin ansprachen, fiel sofort ein deutlicher Alkoholgeruch auf. Ein freiwilliger Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 2,4 Promille. Es ergaben sich auch Hinweise auf einen vorangegangenen Drogenkonsum. Der Frau wurde daher von einer Ärztin eine Blutprobe entnommen. Sie erwarten nun Ermittlungsverfahren wegen der Trunkenheit im Verkehr und des Fahrens ohne Versicherungsschutz. Auch ein Bericht an das Straßenverkehrsamt wurde gefertigt.

Insgesamt wurden durch die Beamten elf Verwarnungsgelder wegen diverser Verkehrsverstöße ausgesprochen. In zwei Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

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