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Polizei Bonn

POL-BN: Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern am Wochenende - 30-Jähriger verletzt sich bei Alleinunfall

Bonn (ots)

Gleich mehrere Fälle von Trunkenheit im Verkehr im Zusammenhang mit E-Scootern beschäftigte die Bonner Polizei am zurückliegenden Wochenende:

Da ein 20-Jähriger und ein 19-Jähriger in der Nacht zu Samstag (12.09.2020) gegen 02:15 Uhr auf dem Steinweg in Endenich gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs waren, wurden die Männer von einer Streifenwagenbesatzung der Wache Innenstadt angehalten und überprüft. Der 20-Jährige Fahrzeugführer war alkoholisiert. Ein Atemalkoholortest ergab einen Wert von rund 1,1 Promille. Auf der Wache an der Bornheimer Straße entnahm ein Arzt dem 20 Jährigen zwei Blutproben, da auch der Verdacht einer Drogeneinwirkung bestand. Die Beamten stellten seinen Führerschein sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein.

Wenige Stunden später, gegen 05:20 Uhr, passierte ein E-Scooter das Wachgebäude der City-Wache. Auf dem Trittbrett des Fahrzeugs standen ein 19-Jähriger und ein 18-Jähriger. Die beiden Männer wurden auf der Weiherstraße kontrolliert, nachdem sie zuvor in Schlangenlinien gefahren waren. Bei dem 19-Jährigen, der das Elektrokleinstfahrzeug gelenkt hatte, ergab ein Atemalkoholvortest einen Wert von rund 1,6 Promille. Die Entnahme einer Blutprobe war die Folge.

Auf der Willy-Brandt-Allee erregte ein 20-jähriger Mann am Samstagabend gegen 23:40 Uhr das Interesse einer Streifenwagenbesatzung der Wache Godesberg. Er führte einen Elektroscooter in Schlangenlinien und hielt dabei eine Bierflasche in der Hand. Das Display des Atemalkoholvortestgerätes zeigte einen Wert von rund 1,2 Promille an. Der 20-Jährige musste die Beamten auf die Wache an der Zeppelinstraße begleiten. Dort entnahm ihm ein Arzt zwei Blutproben, da zusätzlich der Verdacht einer Drogeneinwirkung bestand. Der Führerschein des Mannes wurde sichergestellt.

Ein 40-jähriger Mann befuhr auf einem E-Scooter in der Nacht zu Sonntag (13.09.2020) gegen 03:30 Uhr den Bertha-von-Suttner-Platz in Fahrtrichtung der Kennedybrücke. Dabei steuerte er das Fahrzeug in Schlangenlinien. An einer Rotlicht zeigenden Ampel versuchte der Mann anzuhalten, strauchelte dabei und torkelte auf die Fahrbahn. Dies unter den Augen einer Streifenwagenbesatzung der City-Wache. Nachdem der 40-Jährige sich aufgerappelt hatte und wieder anfuhr, hielten die Beamten ihn an. In der Atemluft des Mannes war für die Polizisten deutlicher Alkoholgeruch wahrnehmbar. Ein Atemalkoholvortest bestätigte den Verdacht: rund 1,3 Promille. Nachdem dem 40-Jährigen die weitere Vorgehensweise erläutert wurde, zeigte er sich zusehends aufgebracht. Mehrere Aufforderungen in den Streifenwagen einzusteigen kam der Mann nicht nach. Deswegen musste der Mann fixiert und ihm Handfesseln angelegt werden. Nach der Entnahme einer Blutprobe wurde er von der City-Wache entlassen.

Schwere Verletzungen zog sich gegen 05:25 Uhr am Sonntagmorgen (13.09.2020) ein 20-Jähriger Mann bei einem Alleinunfall auf der Breite Straße in der Bonner Altstadt zu. Nach Zeugenaussagen war er auf einen E-Scooter auf dem Gehweg in Richtung Innenstadt unterwegs. In der Folge kam der Mann nach rechts ab und prallte gegen einen Verteilerkasten. Dabei zog sich der 20-Jährige Gesichtsverletzungen zu und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen, da auch er unter dem Einfluss von Alkohol (rund 1,6 Promille) stand.

Die Bonner Polizei weist erneut daraufhin, dass E-Scooter keine Spielzeugroller sind, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge sind. Für diese Elektrokleinstfahrzeuge gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge:

Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.

Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.

Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 Monate.

Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Weitere Informationen: Ein Jahr E-Scooter: Bilanz der Polizei Bonn https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/4626351

Ausführliche Informationen und einen Download finden Interessierte auf der Webseite der Polizei Bonn https://bonn.polizei.nrw/artikel/e-scooter-grenzenloser-spass

Rückfragen bitte an:


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Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202
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