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POL-BN: Bad-Godesberg: Wohnungsverweisung - Ehemann darf Wohnung für 10 Tage nicht mehr betreten

Bonn (ots)

Am Freitag (06.09.2019) eilten Polizeibeamte der Wache Godesberg einer 23-Jährigen Frau in Lannesdorf zur Hilfe. Sie hatte gegen 15:25 Uhr die Polizei verständigt, da es zu einer Auseinandersetzung mit ihrem Ehemann gekommen sei. Vor Ort trafen die Beamten neben der Ehefrau auch den 23-jährigen Ehemann an. Er soll seine Frau mehrfach in den Bauch getreten und sie dadurch leicht verletzt haben. Den 23-Jährigen verwiesen die Polizisten aus der Wohnung. Außerdem wurde ihm ein zehntägiges Rückkehrverbot erteilt.Sollte er dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500 Euro. Gleichzeitig erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Körperverletzung.

Das zehntägige Rückkehrverbot bei einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Frau wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen.

Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter:

https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln

Rückfragen bitte an:

Polizei Bonn
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Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202
https://bonn.polizei.nrw

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