Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
BDK: BDK Bundespolizei begrüßt Kabinettsbeschluss zur Reform des Bundespolizeigesetzes
Berlin (ots)
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Verband Bundespolizei, begrüßt die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Bundespolizeigesetzes. Nach über 30 Jahren ist eine Anpassung an die sicherheitspolitische Realität längst überfällig.
Positiv hervorzuheben ist die Aufnahme der Drohnenabwehr und die damit verbundene Zuständigkeitsregelung. Diese schafft endlich die Grundlage für rechtssicheres und wirksames Handeln der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei.
Doch ein zentraler Missstand bleibt bestehen: Die künstliche Trennung zwischen präventiver und repressiver Zuständigkeit wird nicht überwunden. Die Bundespolizei soll weiterhin eigene Feststellungen - spätestens wenn es sich um einen Verbrechenstatbestand handelt - zur Strafverfolgung an andere Behörden abgeben. Dies verhindert durchgängige Sachbearbeitung, schwächt die Effizienz und führt weiterhin zu Kompetenzgerangel zwischen den Behörden.
Auch beim Thema Drohnen bleibt es vage. Die Bundespolizei darf künftig Drohnen zwar vom Himmel holen und einsammeln, muss sie zur Ermittlung des Veranlassers jedoch an andere Polizeien oder sogar an die Bundeswehr übergeben - das ist weder zeitgemäß noch sachgerecht.
Der BDK Bundespolizei fordert daher, die bestehende Gesetzeslücke zu schließen und im § 13 BPolG klarzustellen:
"Die Bundespolizei nimmt Aufgaben der Strafverfolgung wahr, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist und sich diese aus ihrer präventiven Zuständigkeit ergeben."
Nur so kann die Bundespolizei ihrer Rolle als moderne Sicherheitsbehörde mit durchgängiger Verantwortung gerecht werden - zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zur Stärkung der inneren Sicherheit.
Rückfragen bitte an:
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