Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 33-Jähriger greift Bundespolizisten in Köln an
Köln (ots)
Am vergangenen Mittwoch (03. Juni) kontrollierten Bundespolizisten einen 33-jährigen Algerier im Kölner Hauptbahnhof. Dieser wehrte sich gegen die polizeilichen Maßnahmen und verletzte zwei Beamte so schwer, dass diese ihren Dienst abbrechen und sich in ein nahegelegenes Krankenhaus begeben mussten.
Gegen 9:30 Uhr beobachteten die Einsatzkräfte den Mann, wie dieser einer weiblichen Bahnreisenden gegenüber anzügliche Gesten machte und entschieden sich, ihn einer Personenkontrolle zu unterziehen.
Schon zu Beginn der Identitätsfeststellung verhielt sich der Algerier aggressiv und unkooperativ gegenüber den eingesetzten Beamten. Er schrie die Uniformierten an, leistete den Anweisungen keine Folge, bedrohte sie und forderte sie zudem zu einer körperlichen Auseinandersetzung auf. Da die Feststellung der Personalien aufgrund seines Verhaltens vor Ort nicht möglich war, sollte der 33-Jährige der Dienststelle zugeführt werden.
Hier verstärkte sich der Widerstand des Mannes, sodass er schließlich zu Boden gebracht und fixiert werden musste. Währenddessen schlug er einem Beamten auf den Hinterkopf und riss ihn schließlich mit zu Boden, wodurch dieser eine Schädelprellung erlitt. Auch ein weiterer Polizist wurde verletzt, bei ihm kam es zu Ellbogen- sowie Hüftprellungen.
Im weiteren Verlauf musste der Bornheimer durch mehrere Beamten zur Wache getragen werden. Auch hier versuchte er, weitere Einsatzkräfte zu verletzen, diesmal ohne Erfolg.
Da der 33-Jährige im Zuge der weiteren Maßnahmen über gesundheitliche Probleme klagte und ein Drogenschnelltest positiv auf Kokain anschlug, forderten die Uniformierten einen Rettungswagen an, der den Mann schließlich zur Überwachung einem nahe gelegenen Krankenhaus zuführte.
Die verletzten Beamten mussten ihren Dienst abbrechen und suchten ebenfalls ein Krankenhaus auf.
Den Polizeibekannten erwarten nun Strafanzeigen wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der gefährlichen Körperverletzung sowie der Bedrohung.
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