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BPOL NRW: Vier Festnahmen durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf - Für zwei Gesuchte endet die Reise

Düsseldorf (ots)

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Reisende verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am gestrigen Montag (27.04.2026). Für zwei von ihnen endete die Reise unerwartet.

Zu Beginn kontrollierten die Beamten am Montagmorgen eine deutsche Staatsangehörige, die aus Istanbul/Türkei einreiste. Gegen die 26-Jährige lag ein Haftbefehl vor. Dieser wurde im November 2024 von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen Missbrauchs von Notrufen in drei Fällen gegen die bereits im Juni 2024 Verurteilte erlassen. Die Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro konnte die Bonnerin jedoch nicht vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen nicht abwenden. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde sie durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt.

Montagnachmittag wurde ein 28-jähriger türkischer Staatsangehöriger bei den Bundespolizisten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellig. Hier wurde festgestellt, dass der Mann knapp zwei Wochen zuvor von der Staatsanwaltschaft Bochum wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort per Haftbefehl gesucht wurde. Demnach wurde er im Januar dieses Jahres rechtskräftig verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen konnte der in Recklinghausen lebende Mann durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro abwenden und seine Reise fortsetzen.

Etwas später wurde ein 42-jähriger schwedischer Staatsangehöriger kontrolliert, der beabsichtigte, nach London/Großbritannien zu fliegen. Bei diesem stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld im August des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den im März 2024 Verurteilten erlassen hatte. Der im Ruhrgebiet lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.260 Euro vor Ort begleichen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 21 Tagen abwenden.

Zuletzt stellte die Bundespolizei Dienstagabend einen deutschen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Diyarbakir/Türkei zu fliegen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 22-Jährige vom Amtsgericht Bottrop gesucht wurde. Dieses hatte im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen der Nichterfüllung von Sozialstunden gegen den im Oktober 2025 zu zwei Wochen Dauerarrest Verurteilten erlassen. Der Dortmunder wurde nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei der zuständigen Jugendarrestanstalt überstellt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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