Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Fahndungserfolge; Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Kleve - Kempen - Kranenburg - Nettetal (ots)
Am Freitagabend, 24. April 2026, kontrollierte die Bundespolizei auf der B 9 in Kranenburg einen 19-jährigen Niederländer als Fahrgast im grenzüberschreitenden Linienbus SB 58 bei der Einreise aus den Niederlanden. Zur Kontrolle legte der Reisende seinen gültigen niederländischen Reisepass vor. Bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass er durch die Staatsanwaltschaft Kleve mit einem Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wird. Der Niederländer wurde verhaftet und am Samstagmorgen dem Haftrichter beim Amtsgericht Kleve vorgeführt. Im Intercity-Express 153 auf der Fahrt von Amsterdam nach Frankfurt kontrollierte die Bundespolizei am Samstagmittag, 25. April 2026, einen 32-jährigen Polen. Hier ergab die Überprüfung der Personalien anhand der vorgelegten polnischen Identitätskarte, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Kleve mit einem Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Hiernach muss der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 325 Euro bezahlen oder eine 13-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Pole konnte den fälligen Geldbetrag nicht aufbringen. Daher brachte die Bundespolizei ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen im Bundespolizeirevier Kempen zur Verbüßung der Haftstrafe in das Gefängnis in Moers-Kapellen. Ein 37-jähriger Kroate reiste am Samstagnachmittag als Beifahrer eines in Köln zugelassenen Personenkraftwagens auf der Autobahn 61 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. In diesem Fall stellte sich bei der Personalienüberprüfung heraus, dass er durch die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wegen Trunkenheit im Verkehr gesucht wird. Zudem hatte er noch fünf Gramm Marihuana dabei. Der Kroate konnte die ihm drohende 30-tägige Haftstrafe abwenden, da er die fällige Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro bei der Bundespolizei einzahlte.
Auf der Autobahn 57 an der Anschlussstelle Kleve kontrollierte die Bundespolizei am Nachmittag einen 46-jährigen Niederländer als Fahrer eines in den Niederlanden zugelassenen Personenkraftwagens. Zur Kontrolle händigte der Reisende seine gültige niederländische Identitätskarte und einen belgischen Führerschein aus. Bei der Inaugenscheinnahme des Führerscheins stellten die Beamten fest, dass es sich bei dem vorgelegten Dokument um eine Fälschung handelt. Der Niederländer durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in der Bundespolizeiinspektion Kleve seine Reise fortsetzen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
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