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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen

Kleve - Kempen - Kranenburg - Nettetal (ots)

Am Dienstagnachmittag, 10. März 206, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen Reisende im grenzüberschreitenden Linienbus SB 58 bei der Einreise aus den Niederlanden. Hierbei wurden auch die Personalien eines 26-jährigen Polen überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass der Reisende mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Der Verurteilte wurde daraufhin vor Ort verhaftet und zwecks weiterer Maßnahmen zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Da der Pole die fällige Geldstrafe in Höhe von 450 Euro nicht bezahlen konnte, brachte die Bundespolizei ihn zur Verbüßung der 15-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Kleve.

Ein 50-jähriger Bulgare reiste am Dienstagabend als Fahrer eines in Stuttgart zugelassenen Personenkraftwagens auf der Autobahn 61 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Die Überprüfung der Personalien anhand der vorgelegten bulgarischen Identitätskarte ergab, dass der Mann mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Körperverletzung gesucht wird. Verwandte des Verurteilten zahlten die fällige Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro bei der Polizei in Stuttgart ein und konnten somit die drohende 15-tägige Haftstrafe des Gesuchten abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Bulgare weiterreisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn

Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Internet: www.bundespolizei.de

Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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