Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt am 10.02.2026 gleich drei Haftbefehle am Flughafen Köln/Bonn - Über 7.300 Euro Geldstrafen entscheiden über Freiheit oder Haft
Flughafen Köln/Bonn (ots)
Köln/Bonn, 10. Februar 2026 - Für drei Personen endete die Reise am Flughafen Köln/Bonn am gestrigen Dienstag abrupt: Die Bundespolizei vollstreckte im Rahmen ihrer Kontroll- und Streifentätigkeit insgesamt drei Haftbefehle. Im Mittelpunkt standen dabei erhebliche Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen, mit teils unmittelbaren Konsequenzen.
Festnahme im Terminal 2 - Ersatzfreiheitsstrafe angetreten
In der Ankunftsebene des Terminal 2 kontrollierten Bundespolizisten eine 59-jährige deutsche Staatsangehörige. Die Frau konnte sich zunächst nicht ausweisen, machte jedoch mündliche Angaben zu ihrer Person. Eine anschließende Identitätsüberprüfung bestätigte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz.
Gegen die Frau lag eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen oder eine Geldstrafe in Höhe von 840 Euro vor. Zusätzlich waren Verfahrenskosten in Höhe von 1.733,32 Euro offen. Da sie den Gesamtbetrag nicht aufbringen konnte, wurde sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Einreisekontrolle deckt internationale Fahndung auf
Im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Nador (Marokko) stellten Bundespolizisten einen 48-jährigen niederländischen Staatsangehörigen fest, gegen den eine Ausschreibung in internationalen Fahndungssystemen durch Belgien bestand. Die Festnahme erfolgte auf Grundlage des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
Bei der Durchsuchung wurde zudem eine geringe Menge Betäubungsmittel (4,7 Gramm Haschisch) aufgefunden. Der Mann wurde festgenommen und zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Behörden überstellt.
Über 4.700 Euro bezahlt - Weiterreise ermöglicht
Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges von Köln/Bonn nach Tirana überprüften die Beamten einen 63-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen. Die Fahndungsabfrage ergab gleich zwei Haftbefehle deutscher Staatsanwaltschaften wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Insgesamt standen Ersatzfreiheitsstrafen von 30 sowie 55 Tagen im Raum. Alternativ konnten die Haftstrafen durch Zahlung offener Geldbeträge abgewendet werden. Einschließlich Verfahrenskosten belief sich die Gesamtsumme auf 4.791,50 Euro. Der Betrag wurde durch einen Angehörigen beglichen, sodass dem Mann nach Abschluss aller Maßnahmen die Weiterreise gestattet werden konnte.
Bilanz des Tages
Am 10. Februar 2026 vollstreckte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn drei Haftbefehle. Insgesamt standen dabei Geldstrafen und Kosten in Höhe von über 7.300 Euro im Raum. In zwei Fällen konnten die offenen Forderungen nicht beziehungsweise nur durch Dritte beglichen werden, einmal führte dies unmittelbar zum Haftantritt.
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