Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle am Sonntag
Kleve - Kranenburg - Weeze (ots)
Am Sonntagmittag, 4. Januar 2026, kontrollierte die Bundespolizei Fahrgäste der Buslinie 48 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen. Dabei überprüften sie auch einen 28-jährigen Letten. Bei der Abfrage der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellten die Beamten fest, dass der Reisende von gleich drei Staatsanwaltschaften per Haftbefehl gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte den Gesuchten zur Fahndung ausgeschrieben, nachdem er durch das Amtsgericht Düsseldorf im Jahr 2024 aufgrund von Diebstahl zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, ersatzweise 45 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt worden war. Weiterhin hatte ihn die Staatsanwaltschaft Hannover ausgeschrieben, da das Amtsgericht Hannover den Mann aufgrund von Diebstahl mit Waffen im minder schweren Fall zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro oder 90 Tagen Ersatzfreiheitstrafe verurteilt hatte. Zusätzlich hatte ihn das Amtsgericht Regensburg bereits im Jahr 2023, erneut wegen Diebstahls, zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20 Euro, ersatzweise 98 Tagen Freiheitstrafe, verurteilt. Daraus ergab sich eine geforderte Geldsumme von insgesamt 5999,42 Euro inklusive der zu zahlenden Kosten. Die Bundespolizisten verhafteten den Verurteilten vor Ort und eröffneten ihm seine drei Haftbefehle. Da der Mann die geforderte Summe nicht bezahlen konnte, brachten ihn die Polizisten nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Kleve.
Wenige Stunden später kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein Fluggäste vor ihrem Flug nach Griechenland. Dabei überprüften sie auch eine 39-jährige Griechin. Bei dem Abgleich der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellten die Beamten fest, dass die Reisende durch die Staatsanwaltschaft Bremen per Haftbefehl gesucht wurde. Im Jahr 2024 hatte sie das Amtsgericht Bremerhaven aufgrund von Betrug zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro, ersatzweise 15 Tagen Freiheitstrafe, verurteilt. Da die Frau die geforderte Geldsumme entrichtete, durfte sie nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen ihre Reise fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell